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Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Alltagsbegleitung, Entlastungsbetrag (131 €/Monat), Pflegehilfsmittel (42 €/Monat), Pflegegrad und Krankenfahrten.

131 €/Monat
Entlastungsbetrag
§ 45b SGB XI
42 €/Monat
Pflegehilfsmittel
§ 40 SGB XI
auf Anfrage
Stundensatz
Alltagsbegleitung

Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

Was ist der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI?+
Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Leistung der Pflegekasse in Höhe von 131 € für alle Personen mit Pflegegrad 1 bis 5. Er dient der Finanzierung von anerkannten Entlastungsangeboten im Alltag, zum Beispiel Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Betreuungsgruppen. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob weitere Pflegeleistungen bezogen werden.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2025/2026?+
Seit der Pflegereform 2025 beträgt der Entlastungsbetrag 131 € pro Monat (zuvor 125 €). Pro Jahr stehen damit 1.572 € zur Verfügung. Nicht genutztes Budget wird in das Folgejahr übertragen und verfällt am 30. Juni des Folgejahres.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?+
Jede Person mit anerkanntem Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat. Ein gesonderter Antrag ist in der Regel nicht nötig — der Anspruch besteht automatisch ab Feststellung des Pflegegrads. Eingesetzt werden kann er für nach § 45a SGB XI anerkannte Angebote — Alltagsengel befindet sich derzeit im Anerkennungsverfahren.
Wie beantrage ich den Entlastungsbetrag?+
Der Entlastungsbetrag muss nicht separat beantragt werden. Sobald ein Pflegegrad vorliegt, besteht der Anspruch. Sie nutzen einen nach Landesrecht anerkannten Anbieter und reichen die Rechnungen bei der Pflegekasse ein — oder der Anbieter rechnet per Abtretungserklärung direkt mit der Kasse ab. Alltagsengel befindet sich derzeit im Anerkennungsverfahren nach § 45a SGB XI; bis dahin ist die Buchung als Selbstzahler möglich.
Wann verfällt der Entlastungsbetrag?+
Nicht genutzte Beträge des Entlastungsbetrags werden automatisch ins nächste Kalenderjahr übertragen. Sie verfallen am 30. Juni des Folgejahres. Beispiel: Nicht genutzter Entlastungsbetrag aus 2025 verfällt am 30. Juni 2026. Es können maximal 24 Monate angespart werden (bis zu 3.144 €).
Wofür darf der Entlastungsbetrag verwendet werden?+
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden für nach Landesrecht anerkannte Entlastungsangebote: Alltagsbegleitung und Betreuungsangebote (§ 45a SGB XI), Haushaltshilfe und haushaltsnahe Dienstleistungen, Tages- und Nachtpflege (als Eigenanteil-Zuschuss), Kurzzeitpflege (als Eigenanteil-Zuschuss) sowie anerkannte Betreuungsgruppen. Er darf nicht für medizinische Pflege oder beliebige Privatleistungen genutzt werden.
Kann ich den Entlastungsbetrag rückwirkend nutzen?+
Ja. Nicht genutzter Entlastungsbetrag wird ins Folgejahr übertragen und kann bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Beispiel: Wer 2025 keinen Entlastungsbetrag genutzt hat, kann die gesamten 1.572 € (12 × 131 €) noch bis zum 30. Juni 2026 abrufen — zusätzlich zum laufenden Entlastungsbetrag 2026.

Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI)

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?+
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die im Rahmen der häuslichen Pflege regelmäßig benötigt und verbraucht werden. Dazu gehören Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Mundschutz, Schutzschürzen und Fingerlinge. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu 42 € pro Monat.
Wie hoch ist der Zuschuss für Pflegehilfsmittel?+
Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dieser Betrag gilt für alle Pflegegrade (1–5). Der Anspruch besteht zusätzlich zum Entlastungsbetrag und muss separat beantragt werden. Alltagsengel hilft Ihnen beim Antrag und bei der Bestellung einer kostenlosen Pflegebox.
Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel?+
Sie stellen einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse oder nutzen das Antragsformular Ihres Pflegehilfsmittel-Anbieters. Alternativ können Sie über Alltagsengel eine kostenlose Pflegebox bestellen — wir übernehmen den Antrag und die monatliche Lieferung direkt zu Ihnen nach Hause.

Pflegegrad

Was ist ein Pflegegrad?+
Der Pflegegrad (1 bis 5) beschreibt den Grad der Pflegebedürftigkeit eines Menschen. Er wird vom Medizinischen Dienst (MD, ehemals MDK) durch ein Begutachtungsverfahren festgestellt. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungsansprüche gegenüber der Pflegekasse. Bereits ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?+
Stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse (telefonisch, schriftlich oder online). Die Pflegekasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst (MD) mit einem Hausbesuch. Der Gutachter bewertet sechs Lebensbereiche (Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung etc.) und vergibt Punkte. Anhand der Gesamtpunktzahl wird der Pflegegrad 1–5 festgelegt. Alltagsengel unterstützt Sie kostenlos bei der Antragstellung.
Welche Leistungen stehen mir mit welchem Pflegegrad zu?+
Ab Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag 131 €/Monat, Pflegehilfsmittel 42 €/Monat, Wohnraumanpassung bis 4.000 €. Ab Pflegegrad 2: zusätzlich Pflegegeld (347 €), Pflegesachleistungen (796 €), Tages-/Nachtpflege (721 €) sowie der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 €/Jahr, seit 01.07.2025). Die Leistungen steigen mit höherem Pflegegrad. Alltagsengel hilft Ihnen, alle Ansprüche optimal zu nutzen.
Wie kann ich einen bestehenden Pflegegrad erhöhen lassen?+
Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat, können Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Höherstufungsantrag stellen. Es erfolgt eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Tipp: Führen Sie vorab ein Pflegetagebuch, um den erhöhten Pflegebedarf zu dokumentieren. Alltagsengel berät Sie gerne kostenlos zum Höherstufungsantrag.
Brauche ich einen Pflegegrad, um Alltagsengel zu nutzen?+
Nein. Alltagsengel kann auch ohne Pflegegrad genutzt werden — dann als Selbstzahler; die Kosten richten sich nach Umfang und Art der Unterstützung (individuelles Angebot). Pflegebedürftigen steht nach § 45b SGB XI grundsätzlich ein Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zu. Ob er für ein konkretes Angebot eingesetzt werden kann, setzt die Anerkennung des Anbieters nach § 45a SGB XI voraus — Alltagsengel befindet sich derzeit im Anerkennungsverfahren. Bis dahin ist die Buchung als Selbstzahler möglich.

Alltagsbegleitung

Was ist Alltagsbegleitung?+
Alltagsbegleitung ist eine Unterstützungsleistung für pflegebedürftige Menschen und Senioren im Alltag. Geschulte Alltagsbegleiter helfen bei Einkäufen, Arztbegleitung, Haushaltshilfe, Spaziergängen, Behördengängen und leisten Gesellschaft. Alltagsbegleitung ist keine medizinische Pflege, sondern eine Entlastung im täglichen Leben — über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse finanzierbar, wenn der Anbieter nach § 45a SGB XI anerkannt ist.
Was kostet Alltagsbegleitung bei Alltagsengel?+
Die Kosten richten sich nach Umfang und Art der Unterstützung — Sie erhalten vorab ein individuelles Angebot. Pflegebedürftigen steht nach § 45b SGB XI grundsätzlich ein Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zu. Ob er für ein konkretes Angebot eingesetzt werden kann, setzt die Anerkennung des Anbieters nach § 45a SGB XI voraus — Alltagsengel befindet sich derzeit im Anerkennungsverfahren. Bis dahin ist die Buchung als Selbstzahler möglich.
Was ist Alltagsengel?+
Alltagsengel ist eine Plattform, die Senioren und Pflegebedürftige mit zertifizierten Alltagsbegleitern in ihrer Nähe verbindet. Wir bieten Einkaufsbegleitung, Arztbesuche, Haushaltshilfe, Gesellschaft und vieles mehr. Die Anerkennung nach § 45a SGB XI läuft; bis dahin ist die Buchung als Selbstzahler möglich. Aktuell sind wir in Frankfurt am Main und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet verfügbar.
Welche Leistungen bietet Alltagsengel an?+
Unsere Alltagsbegleitung umfasst: Einkaufsbegleitung und Besorgungen, Arztbegleitung und Apothekenbesuche, Haushaltshilfe (Kochen, Putzen, Wäsche), Spaziergänge und Freizeitgestaltung, Behördengänge und Postservice, psychosoziale Betreuung und Gespräche, Gedächtnistraining und geistige Aktivierung, Unterstützung bei der Tagesstrukturierung sowie Antragshilfen bei Pflegekasse und Behörden.
In welchen Regionen ist Alltagsengel verfügbar?+
Alltagsengel ist aktuell in Frankfurt am Main und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet verfügbar, darunter Offenbach, Wiesbaden, Darmstadt, Hanau, Bad Homburg, Mainz und Aschaffenburg. Wir expandieren kontinuierlich in weitere Regionen in Deutschland.
Wie buche ich einen Alltagsbegleiter?+
Die Buchung ist einfach: 1. Registrieren Sie sich kostenlos in der App oder auf der Website. 2. Wählen Sie den gewünschten Service (Einkauf, Arztbegleitung, Haushaltshilfe etc.). 3. Wählen Sie Datum und Uhrzeit. 4. Ein passender, geschulter Engel wird Ihnen zugewiesen.
Kann ich meinen Alltagsbegleiter selbst wählen?+
Ja. Sie können aus verfügbaren Alltagsbegleitern in Ihrer Nähe wählen, basierend auf Bewertungen, Entfernung und Verfügbarkeit. Wenn Ihnen ein Engel besonders gut gefällt, können Sie ihn als Favorit markieren und für zukünftige Buchungen bevorzugen.

Krankenfahrten (§ 60 SGB V)

Was sind Krankenfahrten nach § 60 SGB V?+
Krankenfahrten sind medizinisch notwendige Fahrten zu Ärzten, Krankenhäusern oder Therapieeinrichtungen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Voraussetzungen: anerkannter Pflegegrad 3 oder höher, Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG", „Bl" oder „H", oder eine Verordnung für eine dauerhafte Behandlung (z. B. Dialyse, Chemotherapie).
Wie beantrage ich eine Krankenfahrt?+
Für eine Krankenfahrt benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Transportschein). Ihr Arzt stellt diese aus, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist. Ab Pflegegrad 3 ist die Verordnung oft eine Formsache. Die Krankenkasse muss die Fahrt vorab genehmigen (bei Serienbehandlungen reicht eine einmalige Genehmigung). Alltagsengel bietet Krankenfahrten an und hilft Ihnen beim gesamten Ablauf.
Muss ich bei Krankenfahrten zuzahlen?+
In der Regel fällt eine gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Fahrtkosten an, mindestens 5 € und maximal 10 € pro Fahrt. Personen mit einer Befreiung von der Zuzahlung (Belastungsgrenze erreicht) zahlen nichts. Kinder unter 18 Jahren sind generell von der Zuzahlung befreit.

Kosten & Abrechnung

Was kostet Alltagsengel?+
Alltagsbegleitung bei Alltagsengel wird individuell kalkuliert — Preis auf Anfrage. Pflegebedürftigen steht nach § 45b SGB XI grundsätzlich ein Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zu. Ob er für ein konkretes Angebot eingesetzt werden kann, setzt die Anerkennung des Anbieters nach § 45a SGB XI voraus — Alltagsengel befindet sich derzeit im Anerkennungsverfahren. Bis dahin ist die Buchung als Selbstzahler möglich. Zu Ihren Finanzierungswegen beraten wir Sie vorab kostenlos.
Wie funktioniert die Abrechnung mit der Pflegekasse?+
Eine Abrechnung des Entlastungsbetrags direkt mit der Pflegekasse setzt die Anerkennung des Anbieters nach § 45a SGB XI voraus — Alltagsengel befindet sich derzeit im Anerkennungsverfahren. Bis dahin ist die Buchung als Selbstzahler möglich; nach jedem Einsatz erstellen wir automatisch eine Rechnung. Zu Ihren Finanzierungswegen beraten wir Sie vorab kostenlos.

Für Alltagsbegleiter (Engel)

Wie werde ich Alltagsbegleiter bei Alltagsengel?+
Registrieren Sie sich als Engel in der App und laden Sie Ihre Qualifikationsnachweise hoch: Zertifikat nach § 45a SGB XI (mindestens 40 Stunden Qualifikation) und ein erweitertes Führungszeugnis. Nach der Prüfung werden Sie freigeschaltet und können Anfragen in Ihrer Region annehmen.
Welche Qualifikation brauche ich als Alltagsbegleiter?+
Sie benötigen eine Qualifikation nach § 45a SGB XI (Alltagsbegleiter-Kurs mit mindestens 40 Stunden Schulung). Zusätzlich benötigen wir ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis und einen Nachweis über eine Haftpflichtversicherung. Bei Alltagsengel sind Sie automatisch über unsere Plattform versichert.
Wie viel verdient man als Alltagsbegleiter?+
Die Vergütung liegt zwischen 15 und 25 € pro Stunde, je nach Service und Region. Die Auszahlung erfolgt automatisch nach jedem abgeschlossenen Einsatz. Arbeitszeiten und Einsatzorte bestimmen Sie völlig flexibel selbst.

Sicherheit & Datenschutz

Sind die Alltagsbegleiter geprüft?+
Ja, alle Engel durchlaufen eine gründliche Prüfung: Qualifikationsnachweis nach § 45a SGB XI, erweitertes Führungszeugnis, persönliches Gespräch und fortlaufende Bewertung durch Kunden. Zudem sind alle Engel über Alltagsengel versichert.
Wie schützt Alltagsengel meine Daten?+
Alltagsengel arbeitet vollständig DSGVO-konform. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert und in EU-Rechenzentren gehostet. Wir nutzen Ihre Daten ausschließlich für die Serviceerbringung und verkaufen keine Daten an Dritte.

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Schreiben Sie uns auf WhatsApp oder rufen Sie an — kostenlos und unverbindlich.

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