Alltagsbegleitung
Alltagsbegleitung nach § 45a SGB XI
Zertifizierte Begleiter für Ihren Alltag — versichert und über den Entlastungsbetrag abrechenbar
Was ist Alltagsbegleitung?
Alltagsbegleitung ist die praktische und soziale Unterstützung pflegebedürftiger Menschen in ihrem eigenen Zuhause. Sie umfasst all jene Tätigkeiten, die den Alltag ausmachen, aber mit zunehmendem Alter, nach einer Erkrankung oder bei eingeschränkter Mobilität nicht mehr allein zu bewältigen sind: den Einkauf erledigen, eine warme Mahlzeit zubereiten, die Wohnung in Ordnung halten, zum Arzt oder zur Behörde begleiten — und, mindestens ebenso wichtig, einfach da sein und Gesellschaft leisten.
Rechtlich ist die Alltagsbegleitung in §45a SGB XI verankert. Der Gesetzgeber fasst sie unter den „Angeboten zur Unterstützung im Alltag" zusammen. Anbieter und einzelne Alltagsbegleiter müssen dafür nach den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes anerkannt und qualifiziert sein. Unsere Alltagsbegleiter — bei Alltagsengel „Engel" genannt — sind entsprechend geschult, geprüft und über unsere Plattform haftpflichtversichert.
Der große Vorteil: Für Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad wird die Alltagsbegleitung über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI finanziert. Das sind 131 € pro Monat, die die Pflegekasse zweckgebunden bereitstellt. In diesem Rahmen entsteht für Sie kein Eigenanteil — die Betreuung ist also faktisch kostenlos, solange Sie innerhalb des monatlichen Budgets bleiben.
Alltagsbegleitung oder Pflege — wo liegt der Unterschied?
Alltagsbegleitung und Pflege werden häufig verwechselt, sind aber zwei klar getrennte Leistungen. Die Pflege — erbracht durch einen ambulanten Pflegedienst — umfasst körperbezogene Maßnahmen: Waschen, Anziehen, Hilfe beim Toilettengang, die Gabe von Medikamenten, Wundversorgung oder das Anlegen von Verbänden. Diese sogenannte Behandlungs- und Grundpflege darf nur von entsprechend ausgebildeten Pflegekräften durchgeführt und wird über die Pflegesachleistungen (§36 SGB XI) oder die häusliche Krankenpflege (§37 SGB V) abgerechnet.
Die Alltagsbegleitung übernimmt bewusst keine medizinischen oder pflegerischen Aufgaben. Ihr Schwerpunkt liegt auf hauswirtschaftlicher Unterstützung, Begleitung, Betreuung und sozialer Teilhabe. Beide Leistungen schließen sich nicht aus, sondern ergänzen einander: Während der Pflegedienst morgens bei der Körperpflege hilft, sorgt der Alltagsbegleiter am Nachmittag dafür, dass der Kühlschrank gefüllt ist, Post erledigt wird und der Spaziergang nicht ausfällt. Wichtig zu wissen: Beide werden aus unterschiedlichen Budgets der Pflegeversicherung bezahlt — Sie müssen sich also nicht zwischen Pflege und Alltagsbegleitung entscheiden.
Unsere Leistungen
- Haushaltsnahe Hilfen (Einkaufen, Kochen, Putzen)
- Begleitung zu Arztterminen und Behörden
- Spaziergänge und Freizeitgestaltung
- Psychosoziale Betreuung und Gespräche
- Antragshilfen bei Pflegekasse und Behörden
- Unterstützung bei der Tagesstrukturierung
Preise
Mit dem Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) stehen Ihnen 131 € monatlich zu, die direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Nicht genutzte Beträge verfallen am 30. Juni des Folgejahres.
Wer hat Anspruch?
Jede Person mit anerkanntem Pflegegrad (1–5) hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich. Damit können Sie Alltagsbegleitung über Alltagsengel buchen — ohne eigene Zuzahlung. Auch mit dem niedrigsten Pflegegrad 1, bei dem viele andere Leistungen der Pflegeversicherung noch nicht greifen, steht Ihnen der Entlastungsbetrag bereits in voller Höhe zu. Wer noch keinen Pflegegrad hat, kann die Alltagsbegleitung als Selbstzahler nutzen — und wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.
Für wen eignet sich Alltagsbegleitung?
Alltagsbegleitung ist keine Leistung nur für hochbetagte Menschen — sie hilft in ganz unterschiedlichen Lebenslagen:
- Seniorinnen und Senioren, die allein leben und bei Einkauf, Haushalt oder Terminen Unterstützung brauchen, um selbstständig zu bleiben.
- Menschen mit Demenz, die von vertrauten Bezugspersonen, Tagesstruktur und geduldiger Aktivierung profitieren — und deren Angehörige von verlässlicher Entlastung. Ausführlich im Ratgeber Alltagsbegleitung bei Demenz.
- Menschen nach Operation oder Krankenhausaufenthalt, die vorübergehend Hilfe brauchen, bis der Alltag wieder allein funktioniert.
- Pflegende Angehörige, die regelmäßige Freiräume brauchen — die Begleitung übernimmt stundenweise, was sonst an ihnen hängen bleibt.
- Menschen mit Behinderung, chronischer oder psychischer Erkrankung, die im Alltag punktuell praktische Unterstützung und Gesellschaft wünschen — mehr dazu im Ratgeber Alltagsbegleitung bei psychischen Erkrankungen.
Auch gegen Einsamkeit ist Alltagsbegleitung eines der wirksamsten Mittel: Ein fester wöchentlicher Besuch, ein Gespräch, ein gemeinsamer Spaziergang geben Struktur und Halt. Mehr dazu im Ratgeber Einsamkeit im Alter.
Qualität und Sicherheit: So prüfen wir unsere Engel
Wer ins eigene Zuhause kommt, muss vertrauenswürdig sein. Deshalb durchläuft jeder Alltagsbegleiter bei Alltagsengel einen mehrstufigen Prüfprozess: persönliches Kennenlernen, Identitätsprüfung, polizeiliches Führungszeugnis und eine Schulung nach den landesrechtlichen Vorgaben für Angebote zur Unterstützung im Alltag (§45a SGB XI).
Während der Einsätze sind alle Engel über die Plattform haftpflichtversichert. Jeder Termin wird in der App dokumentiert — Angehörige können auf Wunsch nachvollziehen, wann welche Leistung erbracht wurde. Und weil die Chemie stimmen muss: Sie wählen Ihren Engel selbst aus und können jederzeit wechseln, ohne Begründung und ohne Kündigungsfrist.
So läuft eine Alltagsbegleitung typischerweise ab
Jede Begleitung richtet sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen — kein Tag gleicht dem anderen. Ein typischer Ablauf sieht jedoch oft so aus:
- Ankunft & kurze Absprache: Der Engel kommt zum vereinbarten Termin zu Ihnen nach Hause und bespricht mit Ihnen, was heute ansteht.
- Besorgungen & Haushalt: Gemeinsam oder stellvertretend werden Einkäufe erledigt, eine Mahlzeit gekocht, die Wohnung aufgeräumt oder Wäsche versorgt.
- Termine & Wege: Bei Bedarf begleitet Sie der Engel zum Arzt, zur Apotheke, zur Bank oder zu einem Behördentermin — zu Fuß, mit dem ÖPNV oder im Auto.
- Gesellschaft & Aktivierung: Ein Spaziergang, ein Gespräch, ein Spielenachmittag oder gemeinsames Gedächtnistraining — soziale Teilhabe ist ein Kernbestandteil der Alltagsbegleitung.
- Dokumentation & Abrechnung: Die geleisteten Stunden werden in der App erfasst und automatisch über den Entlastungsbetrag mit der Pflegekasse abgerechnet.
Sie bestimmen Rhythmus und Umfang selbst: Manche Menschen buchen eine feste wöchentliche Begleitung, andere nur punktuell bei einem anstehenden Arzttermin. Über die Alltagsengel-App können Sie Termine flexibel planen, verschieben oder absagen.
Kostenübernahme im Detail
Die Finanzierung der Alltagsbegleitung erfolgt in der Regel über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI. Dieser beträgt seit der Pflegereform 131 € pro Monatund steht allen Versicherten mit Pflegegrad 1 bis 5 zu. Der Betrag ist zweckgebunden und darf unter anderem für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag — also für Alltagsbegleitung — eingesetzt werden.
Wichtig sind zwei Regeln: Erstens wird der Entlastungsbetrag nicht bar ausgezahlt, sondern im Wege der Kostenerstattung bzw. Direktabrechnung mit einem anerkannten Anbieter verrechnet. Bei Alltagsengel übernehmen wir diese Abrechnung vollständig für Sie — Sie müssen weder in Vorleistung gehen noch Belege einreichen. Zweitens wird ein nicht ausgeschöpfter Betrag angespart: Guthaben aus dem laufenden Kalenderjahr bleibt noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar und verfällt erst danach.
Reicht der Entlastungsbetrag nicht aus, lassen sich weitere Töpfe kombinieren: So können bis zu 40 % der ambulanten Pflegesachleistungen (§36 SGB XI) zusätzlich in Betreuungs- und Entlastungsleistungen umgewandelt werden. Auch die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) lässt sich für Alltagsbegleitung einsetzen. Welche Kombination in Ihrem Fall sinnvoll ist, erklären wir Ihnen gerne in einer kostenlosen Beratung. Einen Überblick über alle Ansprüche nach Pflegegrad finden Sie außerdem auf unserer Finanzierungsseite.
So funktioniert's
Tipps für den Start: Das erste Kennenlernen
Der Einstieg in die Alltagsbegleitung fällt vielen Familien leichter, wenn der erste Termin bewusst als Kennenlernen geplant wird: zwei Stunden, bei denen ein Angehöriger dabei ist, gemeinsam Kaffee getrunken und besprochen wird, welche Unterstützung wirklich gebraucht wird. So entsteht Vertrauen, bevor der Engel zum ersten Mal allein kommt.
Bewährt hat sich außerdem ein fester Wochenrhythmus — derselbe Tag, dieselbe Uhrzeit, derselbe Engel. Gerade für Menschen mit beginnender Demenz ist diese Verlässlichkeit wertvoller als jede einzelne Leistung. Und sollte die Chemie einmal nicht stimmen: Sie können den Engel jederzeit wechseln, ohne Begründung. Mit dem Entlastungsbetrag von 131 €/Monat sind je nach Stundensatz etwa vier Begleitstunden monatlich dauerhaft finanziert — genug für einen festen wöchentlichen Besuch.
Für Alltagsbegleiter (Engel)
Sie möchten als Alltagsbegleiter tätig werden? Bei Alltagsengel arbeiten Sie selbstständig, erhalten bundesweit Aufträge und sind über unsere Plattform versichert.
Kostenlose Beratung anfragen
Sie haben Fragen zur Alltagsbegleitung oder zum Entlastungsbetrag? Hinterlassen Sie Ihre Nummer — wir rufen Sie zurück, kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen zur Alltagsbegleitung
Was kostet Alltagsbegleitung?
Alltagsbegleitung kostet ab 32 € pro Stunde. Mit einem anerkannten Pflegegrad stehen Ihnen über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) 131 € monatlich zu, die direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden — für Sie entsteht in diesem Rahmen kein Eigenanteil.
Wer bezahlt die Alltagsbegleitung?
Die Alltagsbegleitung wird über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI von der Pflegekasse bezahlt. Jede pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 1 bis 5 hat Anspruch auf 131 € pro Monat. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab — Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
Was macht ein Alltagsbegleiter?
Ein Alltagsbegleiter unterstützt Sie bei allem, was im Alltag anfällt: Einkaufen, Kochen, leichte Hausarbeit, Begleitung zu Arzt- und Behördenterminen, Spaziergänge, Gespräche und Gesellschaft. Es handelt sich nicht um medizinische Pflege, sondern um praktische Hilfe und psychosoziale Betreuung.
Was ist der Unterschied zwischen Alltagsbegleitung und Pflege?
Pflege umfasst körperbezogene Maßnahmen wie Waschen, Anziehen oder das Verabreichen von Medikamenten und wird von einem Pflegedienst erbracht. Alltagsbegleitung übernimmt keine medizinischen Aufgaben, sondern unterstützt bei Haushalt, Besorgungen, Terminen und Gesellschaft. Beides ergänzt sich und wird aus unterschiedlichen Töpfen finanziert.
Wie finde ich einen Alltagsbegleiter?
Über Alltagsengel finden Sie einen zertifizierten Alltagsbegleiter in Ihrer Nähe. Registrieren Sie sich kostenlos, geben Sie Ihren Pflegegrad an und wählen Sie einen geprüften und versicherten Engel aus. Die Terminbuchung und die Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen wir für Sie.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI ist eine Leistung der Pflegeversicherung in Höhe von 131 € pro Monat. Er steht allen Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu und ist zweckgebunden — unter anderem für Alltagsbegleitung. Nicht genutzte Beträge können angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden, danach verfallen sie.
Bekomme ich Alltagsbegleitung auch mit Pflegegrad 1?
Ja. Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich steht bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Damit können Sie Alltagsbegleitung ohne eigene Zuzahlung nutzen. Auch ohne Pflegegrad ist eine Buchung als Selbstzahler möglich.
Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?
Nicht genutzte Entlastungsbeträge werden zunächst angespart. Beträge aus dem laufenden Jahr können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Danach verfällt der Restbetrag. Es lohnt sich daher, die 131 € pro Monat regelmäßig für Alltagsbegleitung einzusetzen.
Wie schnell kann eine Alltagsbegleitung starten?
In der Regel innerhalb weniger Tage: Nach der kostenlosen Registrierung sehen Sie sofort verfügbare Engel in Ihrer Nähe und können direkt einen ersten Termin buchen. Auch kurzfristige Einsätze — etwa wenn eine Betreuung ausfällt — sind je nach Verfügbarkeit möglich.
Kommt immer derselbe Alltagsbegleiter?
Ja, das ist das Ziel: Sie wählen Ihren Engel selbst aus und behalten ihn als feste Bezugsperson. Nur bei Urlaub oder Krankheit schlagen wir eine Vertretung vor — und Sie entscheiden, ob sie kommen soll.
Ratgeber: Alltagsbegleitung im Detail
Alles Wissenswerte rund um Alltagsbegleitung — von der Definition über Kosten bis zu Spezialthemen wie Demenz — haben wir in ausführlichen Ratgebern zusammengestellt:
- Was ist Alltagsbegleitung? Der komplette Guide 2026
- Alltagsbegleitung vs. Pflegedienst — die Unterschiede
- Was kostet Alltagsbegleitung? Kosten & Finanzierung
- Wer zahlt die Alltagsbegleitung?
- Alltagsbegleitung für Demenz-Patienten
- Alltagsbegleitung bei psychischen Erkrankungen
- Alltagsbegleiter werden — Ausbildung, Gehalt & Voraussetzungen
- Einsamkeit im Alter: So helfen Alltagsbegleiter
- Arztbegleitung für Senioren
- Einkaufshilfe für Senioren
Alltagsbegleitung in Ihrer Stadt
- Alltagsbegleitung Frankfurt am Main
- Alltagsbegleitung Offenbach am Main
- Alltagsbegleitung Wiesbaden
- Alltagsbegleitung Darmstadt
- Alltagsbegleitung Hanau
- Alltagsbegleitung Bad Homburg
- Alltagsbegleitung Mainz
- Alltagsbegleitung Aschaffenburg
- Alltagsbegleitung Frankfurt-Höchst
- Alltagsbegleitung Neu-Isenburg
- Alltagsbegleitung Friedberg (Wetterau)
- Alltagsbegleitung Rodgau
Weitere Leistungen
- Pflegebox — kostenlose Pflegehilfsmittel (42€/Monat)
- Krankenfahrten — sicher zum Arzt (§60 SGB V)
- Entlastungsbetrag — 131 €/Monat ab Pflegegrad 1 (§45b)
- Verhinderungspflege — Ersatzpflege bis 3.539 €/Jahr (§39)
- Finanzierung — bis zu 5.111 €/Jahr, nach Pflegegrad erklärt
- Ratgeber: Entlastungsbetrag §45b richtig nutzen
- Jobs — Teil des Alltagsengel-Teams werden