Entlastungsbetrag §45b SGB XI — 131€/Monat für Alltagsbegleitung
Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI ist eine staatliche Leistung für alle Menschen mit anerkanntem Pflegegrad. Monatlich stehen Ihnen 131 Euro zur Verfügung, um sich im Alltag durch anerkannte Angebote professionell unterstützen zu lassen. Ob der Entlastungsbetrag für ein konkretes Angebot eingesetzt werden kann, setzt die Anerkennung des Anbieters nach § 45a SGB XI voraus — Alltagsengel befindet sich derzeit im Anerkennungsverfahren.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine finanzielle Leistung der Pflegekasse für Personen mit Pflegegrad 1 bis 5. Dieses Geld darf gezielt für anerkannte Entlastungsangebote ausgegeben werden — darunter fallen vor allem Alltagsbegleiter nach §45a SGB XI.
Wichtig: Nicht genutzte Beträge werden angespart und bleiben bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar — danach verfallen sie. Deshalb lohnt sich eine Planung im ersten Halbjahr.
131 Euro monatlich — Was ist möglich?
Mit 131 Euro pro Monat haben Sie vielfältige Möglichkeiten:
- Stundenweise Alltagsbegleitung — wie viele Stunden der Betrag abdeckt, hängt vom Stundensatz des Anbieters ab
- Regelmäßige Arztbesuche mit geschultem Begleiter
- Einkaufshilfe & Besorgungen wöchentlich
- Gesellschaftliche Teilhabe: Spaziergang, Museumsbesuch, kulturelle Veranstaltungen
- Psychosoziale Betreuung bei Einsamkeit oder Trauer
Wer bekommt den Entlastungsbetrag?
Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle Personen mit:
- Anerkanntem Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5
- Gültigem Pflegeversicherungsschutz
- Kein Mindesterwerbstätigkeitsmerkmal erforderlich
Sie müssen nicht zuhause pflegebedürftig sein — auch Senioren, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder körperlichen Einschränkungen haben Anspruch.
Wie funktioniert die Buchung bei Alltagsengel?
Ob der Entlastungsbetrag für ein konkretes Angebot eingesetzt werden kann, setzt die Anerkennung des Anbieters nach § 45a SGB XI voraus — Alltagsengel befindet sich derzeit im Anerkennungsverfahren. Bis dahin ist die Buchung als Selbstzahler möglich. So funktioniert es:
- Sie registrieren sich kostenlos bei Alltagsengel.care
- Sie buchen einen Engel für Ihr gewünschtes Anliegen
- Nach dem Einsatz erstellen wir eine Rechnung
Keine versteckten Kosten. Zu Ihren Finanzierungswegen beraten wir Sie vorab kostenlos.
Warum Alltagsengel wählen?
- ✓ 100% Versichert: Jeder Einsatz ist haftpflichtversichert
- ✓ §45a-Anerkennung im Verfahren: Alltagsengel befindet sich derzeit im Anerkennungsverfahren nach § 45a SGB XI
- ✓ Sofort buchbar: Engel in Ihrer Nähe finden, Termin wählen, fertig
- ✓ Individuelle Preisgestaltung: Preis auf Anfrage, kostenlose Beratung zu Ihren Finanzierungswegen
Beispiel: So sieht der Ablauf aus
Szenario: Maria, 72 Jahre alt, hat Pflegegrad 2. Sie lebt allein und möchte gerne zweimal die Woche zur Physiotherapie gehen, schafft aber die Fahrt nicht allein.
Sie bucht über Alltagsengel einen Begleiter für 2 × 2 Stunden/Woche = 4 Std./Woche = 16 Std./Monat. Die Kosten richten sich nach Umfang und Art der Unterstützung; wir erstellen ihr ein individuelles Angebot. Bei einem nach § 45a SGB XI anerkannten Anbieter könnte sie davon 131€ im Monat über den Entlastungsbetrag decken. Da Alltagsengel sich derzeit im Anerkennungsverfahren befindet, bucht Maria bis dahin als Selbstzahlerin.
Ohne Alltagsengel hätte Maria keine praktikable Lösung. Mit Alltagsengel bekommt sie professionelle, versicherte Unterstützung.
Häufige Fragen
Kann ich den Entlastungsbetrag auch sparen?
Ja, bis zu einer Frist: Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Danach verfällt ungenutztes Budget.
Kann ich den Betrag auch für andere Leistungen nutzen?
Ja! Nicht nur Alltagsbegleitung — auch Pflegekurse, Krisenintervention oder zugelassene Tagespflegezentren können über §45b abgerechnet werden.
Muss ich die Rechnung selbst bei der Kasse einreichen?
Bei einem anerkannten Anbieter läuft die Abrechnung entweder per Abtretung direkt über den Anbieter oder per Kostenerstattung über Sie. Alltagsengel befindet sich derzeit im Anerkennungsverfahren nach § 45a SGB XI; bis dahin ist die Buchung als Selbstzahler möglich.
Jetzt Unterstützung im Alltag finden
Finden Sie noch heute einen geprüften Alltagsbegleiter und nehmen Sie sich die Unterstützung, die Sie verdienen. Kostenlose Registrierung, sofort buchbar. Zu Ihren Finanzierungswegen beraten wir Sie vorab kostenlos — die Anerkennung nach § 45a SGB XI läuft.
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