Entlastungsbetrag §45b SGB XI — 131€/Monat für Alltagsbegleitung

Veröffentlicht am 19. März 2026 | 6 min Lesezeit

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI ist eine staatliche Leistung für alle Menschen mit anerkanntem Pflegegrad. Monatlich stehen Ihnen 131 Euro zur Verfügung, um sich im Alltag professionell unterstützen zu lassen — völlig unbürokratisch und ohne Eigenanteil. Alltagsengel ermöglicht die einfache Abrechnung dieses Budgets.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine finanzielle Leistung der Pflegekasse für Personen mit Pflegegrad 1 bis 5. Dieses Geld darf gezielt für anerkannte Entlastungsangebote ausgegeben werden — darunter fallen vor allem Alltagsbegleiter nach §45a SGB XI.

Wichtig: Das Budget verfällt am 30. Juni des Folgejahres. Ungenutztes Geld können Sie nicht ins nächste Jahr mitnehmen. Deshalb lohnt sich eine Planung im ersten Halbjahr.

131 Euro monatlich — Was ist möglich?

Mit 131 Euro pro Monat haben Sie vielfältige Möglichkeiten:

  • 4 Stunden Alltagsbegleitung bei 32€/Stunde
  • Regelmäßige Arztbesuche mit zertifiziertem Begleiter
  • Einkaufshilfe & Besorgungen wöchentlich
  • Gesellschaftliche Teilhabe: Spaziergang, Museumsbesuch, kulturelle Veranstaltungen
  • Psychosoziale Betreuung bei Einsamkeit oder Trauer

Wer bekommt den Entlastungsbetrag?

Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle Personen mit:

  • Anerkanntem Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5
  • Gültigem Pflegeversicherungsschutz
  • Kein Mindesterwerbstätigkeitsmerkmal erforderlich

Sie müssen nicht zuhause pflegebedürftig sein — auch Senioren, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder körperlichen Einschränkungen haben Anspruch.

Wie funktioniert die Abrechnung mit Alltagsengel?

Das Schöne an Alltagsengel: Wir kümmern uns um die komplette Abrechnung. So funktioniert es:

  1. Sie registrieren sich kostenlos bei Alltagsengel.care
  2. Sie buchen einen Engel für Ihr gewünschtes Anliegen
  3. Nach dem Einsatz erstellen wir eine Rechnung
  4. Wir reichen die Rechnung direkt bei Ihrer Pflegekasse ein
  5. Die Pflegekasse überweist den Betrag — für Sie kostenlos

Keine Vorauszahlung, keine versteckten Kosten. Sie zahlen nur, wenn überhaupt noch Budget offen ist.

Warum Alltagsengel wählen?

  • 100% Versichert: Jeder Einsatz ist haftpflichtversichert
  • §45a zertifiziert: Alle Begleiter erfüllen die hohen Anforderungen
  • Sofort buchbar: Engel in Ihrer Nähe finden, Termin wählen, fertig
  • Transparente Abrechnung: Wir übernehmen alles — Sie zahlen nichts
  • Vertrauenswürdigkeit: 500+ Begleiter, 4,9★ Bewertung

Beispiel: So sieht der Ablauf aus

Szenario: Maria, 72 Jahre alt, hat Pflegegrad 2. Sie lebt allein und möchte gerne zweimal die Woche zur Physiotherapie gehen, schafft aber die Fahrt nicht allein.

Sie bucht über Alltagsengel einen Begleiter für 2 × 2 Stunden/Woche = 4 Std./Woche = 16 Std./Monat. Bei 32€/Stunde = 512€/Monat. Davon zahlt sie 131€ aus dem Entlastungsbetrag. Den Rest (381€) zahlt sie als Selbstzahler oder nutzt weitere Leistungen.

Ohne Alltagsengel hätte Maria keine praktikable Lösung. Mit Alltagsengel bekommt sie professionelle, versicherte Unterstützung — und spart durch den Entlastungsbetrag massiv.

Häufige Fragen

Kann ich den Entlastungsbetrag auch sparen?
Nein. Das Geld muss innerhalb des Jahres verwendet werden. Am 30. Juni des Folgejahres verfällt ungenutztes Budget.

Kann ich den Betrag auch für andere Leistungen nutzen?
Ja! Nicht nur Alltagsbegleitung — auch Pflegekurse, Krisenintervention oder zugelassene Tagespflegezentren können über §45b abgerechnet werden.

Muss ich die Rechnung selbst bei der Kasse einreichen?
Nein, Alltagsengel macht das für Sie. Sie erhalten nur eine Kopie zur Information.

Nutzen Sie Ihren Entlastungsbetrag jetzt!

Finden Sie noch heute einen zertifizierten Alltagsbegleiter und nehmen Sie sich die Unterstützung, die Sie verdienen. Kostenlose Registrierung, sofort buchbar.

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