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Pflegereform 2027: Was sich für Alltagsbegleitung & Entlastungsbetrag ändert

Veröffentlicht am 2. Juli 2026 | 8 min Lesezeit

Die Pflegeversicherung steht vor der nächsten großen Reform. Mit dem geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) will die Bundesregierung die Pflege ab 2027 neu aufstellen. Für pflegende Angehörige und Menschen mit Pflegegrad stellt sich die Frage: Was ändert sich konkret — und was bedeutet das für die Alltagsbegleitung und den Entlastungsbetrag? In diesem Ratgeber trennen wir das, was bereits gilt, von dem, was noch geplant ist.

Wichtiger Hinweis: Das PNOG liegt aktuell als Referentenentwurf vor und ist noch nicht beschlossen. Einzelne Regelungen können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Dieser Artikel gibt den bekannten Stand wieder und wird aktualisiert, sobald das Gesetz verabschiedet ist.

Was heute schon gilt (Stand 2025/2026)

Bevor wir auf die Reform blicken, lohnt sich der Blick auf den aktuellen Stand — denn viele Leistungen werden bereits heute zu wenig genutzt:

  • Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat nach §45b SGB XI, ab Pflegegrad 1. Das sind 1.572 € im Jahr, die zweckgebunden u. a. für Alltagsbegleitung eingesetzt werden können.
  • Gemeinsamer Jahresbetrag: Seit Juli 2025 sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Entlastungsbudget zusammengefasst — flexibler nutzbar als zuvor.
  • Pflegehilfsmittel: bis 42 € pro Monat nach §40 SGB XI — die kostenlose Pflegebox.

Schon diese Leistungen decken einen großen Teil der Alltagsunterstützung ab. Der häufigste Fehler: Sie verfallen ungenutzt, weil viele Familien sie nicht kennen.

Die Ziele der Pflegereform 2027

Hintergrund der Reform ist die angespannte Finanzlage der Pflegeversicherung bei gleichzeitig steigender Zahl pflegebedürftiger Menschen. Das PNOG verfolgt im Kern mehrere Ziele:

  • Finanzierung stabilisieren — die Pflegeversicherung soll langfristig tragfähig bleiben.
  • Leistungen entbürokratisieren — Anträge und Nachweise sollen einfacher werden.
  • Häusliche Pflege stärken — die überwiegende Mehrheit der Pflegebedürftigen wird zu Hause versorgt; ambulante Angebote sollen gestärkt werden.
  • Pflegende Angehörige entlasten — mehr Flexibilität und Unterstützung im Alltag.

Was das für Alltagsbegleitung bedeuten könnte

Für niedrigschwellige Angebote wie die Alltagsbegleitung ist die Stoßrichtung grundsätzlich positiv: Wenn die häusliche Versorgung gestärkt und Bürokratie abgebaut wird, profitieren genau die Leistungen, die pflegende Angehörige direkt entlasten. Wahrscheinlich bleibt der Entlastungsbetrag das zentrale Instrument, um Alltagsbegleitung zu finanzieren.

Unser Rat: Warten Sie mit der Nutzung nicht auf 2027. Die heute geltenden 131 € monatlich stehen Ihnen bereits zu. Wer sie jetzt regelmäßig einsetzt, baut eine vertraute Betreuung auf — unabhängig davon, wie die Reform im Detail ausfällt.

Was Angehörige jetzt tun sollten

  1. Pflegegrad prüfen oder beantragen. Schon ab Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag. Wie das geht, erklären wir im Ratgeber Pflegegrad beantragen.
  2. Entlastungsbetrag aktiv nutzen. Nicht genutzte Beträge verfallen am 30. Juni des Folgejahres — siehe Entlastungsbetrag richtig nutzen.
  3. Kostenlose Pflegebox beantragen. 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel, 0 € Eigenanteil.
  4. Informiert bleiben. Sobald das PNOG beschlossen ist, aktualisieren wir diesen Ratgeber mit den konkreten Zahlen.

Häufige Fragen zur Pflegereform 2027

Ist die Pflegereform 2027 schon beschlossen?

Nein. Das Pflegeneuordnungsgesetz liegt als Referentenentwurf vor und durchläuft noch das Gesetzgebungsverfahren. Konkrete Beträge und Termine stehen erst mit der Verabschiedung endgültig fest.

Ändert sich der Entlastungsbetrag von 131 €?

Aktuell beträgt der Entlastungsbetrag 131 € pro Monat. Ob und wie er sich mit der Reform verändert, ist noch offen. Bis dahin gilt der bestehende Betrag — und den sollten Sie nutzen.

Muss ich als Angehöriger jetzt etwas beantragen?

Für die heute geltenden Leistungen ja: Pflegegrad, Entlastungsbetrag und Pflegebox müssen aktiv in Anspruch genommen werden. Alltagsengel unterstützt Sie dabei und übernimmt die Abrechnung mit der Pflegekasse.

Entlastungsbetrag schon heute nutzen

Warten Sie nicht auf 2027: Registrieren Sie sich kostenlos bei Alltagsengel und setzen Sie die 131 €/Monat für zertifizierte Alltagsbegleitung ein. Wir übernehmen die komplette Abrechnung mit der Pflegekasse.

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