Pflegegrad 1 Leistungen 2026: Was steht Ihnen zu?
Pflegegrad 1 — „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit". Viele denken, bei Pflegegrad 1 bekommt man kaum Leistungen. Falsch! Auch mit dem niedrigsten Pflegegrad stehen Ihnen wertvolle Hilfen zu: 131 €/Monat Entlastungsbetrag, kostenlose Pflegehilfsmittel und mehr. Dieser Artikel zeigt alle Leistungen im Überblick.
Übersicht: Alle Leistungen bei Pflegegrad 1
1. Entlastungsbetrag — 131 €/Monat
Die wichtigste Leistung bei Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 131 € monatlich (seit 2025). Damit können Sie:
- Alltagsbegleitung buchen (Einkaufen, Arztbegleitung, Gesellschaft)
- Haushaltshilfe nutzen (Putzen, Kochen, Wäsche)
- Tagesbetreuung in Anspruch nehmen
- Betreuungsgruppen besuchen
Das Geld wird nicht ausgezahlt, sondern direkt mit einem anerkannten Anbieter (wie Alltagsengel) verrechnet. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden.
2. Pflegehilfsmittel — 42 €/Monat
Ebenfalls ab Pflegegrad 1 steht Ihnen die monatliche Pflegebox zu: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 SGB XI, bis zu 42 € pro Monat. Darin enthalten:
- Einmalhandschuhe
- Händedesinfektionsmittel
- Flächendesinfektion
- Bettschutzeinlagen
- Mundschutz
- Schutzschürzen
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten komplett — Sie zahlen 0 € Eigenanteil. Alltagsengel liefert die Box monatlich direkt zu Ihnen nach Hause.
3. Pflegeberatung — kostenlos
Sie haben Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Ein Berater Ihrer Pflegekasse kommt zu Ihnen nach Hause und informiert über alle verfügbaren Leistungen, Hilfsmittel und Unterstützungsmöglichkeiten. Diese Beratung können Sie einmal halbjährlich in Anspruch nehmen.
4. Wohnraumanpassung — bis 4.000 €
Für den barrierefreien Umbau Ihrer Wohnung stellt die Pflegekasse bis zu 4.000 € pro Maßnahme zur Verfügung (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Beispiele:
- Türverbreiterungen
- Ebenerdige Dusche (Badumbau)
- Treppenlift oder Rampe
- Haltegriffe und Handläufe
- Rutschfeste Bodenbeläge
5. Hausnotruf — Zuschuss 25,50 €/Monat
Die Pflegekasse bezuschusst einen Hausnotruf-Dienst mit 25,50 € monatlich. Auf Knopfdruck wird eine Notrufzentrale alarmiert — wichtig für alleinlebende Pflegebedürftige.
6. Wohngruppenzuschlag — 214 €/Monat
Leben Sie in einer ambulant betreuten Wohngruppe (Pflege-WG), erhalten Sie einen Zuschlag von 214 € monatlich plus einmalig 2.500 € für die Einrichtung. Gilt auch bei Pflegegrad 1.
Was bekommt man bei Pflegegrad 1 NICHT?
Einige Leistungen stehen erst ab Pflegegrad 2 zu:
- Pflegegeld — erst ab Pflegegrad 2 (332 €/Monat)
- Pflegesachleistungen — erst ab Pflegegrad 2
- Verhinderungspflege — erst ab Pflegegrad 2
- Kurzzeitpflege — erst ab Pflegegrad 2
Dafür lohnt es sich, über eine Höherstufung nachzudenken, wenn sich Ihr Zustand verschlechtert hat.
Zusammenfassung: Pflegegrad 1 — monatlich bis zu 173 €
Addieren wir die monatlichen Leistungen:
- Entlastungsbetrag: 131 €/Monat
- Pflegehilfsmittel: 42 €/Monat
- Gesamt: 173 €/Monat (= 2.076 € pro Jahr)
Dazu kommen einmalige Zuschüsse wie Wohnraumanpassung (4.000 €) und der optionale Hausnotruf-Zuschuss. Insgesamt eine spürbare Unterstützung — die leider viel zu selten abgerufen wird.
So nutzen Sie die Leistungen mit Alltagsengel
Bei Alltagsengel können Sie zwei Leistungen bei Pflegegrad 1 sofort nutzen:
- Alltagsbegleitung — über den Entlastungsbetrag (131 €/Monat). Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab.
- Pflegebox — Pflegehilfsmittel monatlich geliefert (42 €/Monat). 0 € Eigenanteil.
Registrieren Sie sich kostenlos, und wir kümmern uns um alles — von der Antragstellung bis zur monatlichen Abrechnung.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 1
Bekomme ich mit Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein, Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 erhalten Sie aber den Entlastungsbetrag von 131€/Monat, Pflegehilfsmittel (42€/Monat), Pflegeberatung und Wohnraumanpassung (bis 4.000€).
Was bekomme ich mit Pflegegrad 1 monatlich?
Mit Pflegegrad 1 erhalten Sie monatlich: 131€ Entlastungsbetrag (§45b) für Alltagsbegleitung/Haushaltshilfe und bis zu 42€ für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§40). Zusammen bis zu 173€ monatlich.
Kann ich mit Pflegegrad 1 Alltagsbegleitung buchen?
Ja! Der Entlastungsbetrag von 131€/Monat kann für Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Betreuung bei einem anerkannten Anbieter wie Alltagsengel genutzt werden.
Welche Pflegehilfsmittel stehen mir bei Pflegegrad 1 zu?
Bei Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42€/Monat: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und Schutzschürzen.
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Entlastungsbetrag + Pflegebox = 173 €/Monat. Registrieren Sie sich kostenlos.
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