Pflegegrad 1 Leistungen 2026: Was steht Ihnen zu?
Pflegegrad 1 — „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit". Viele denken, bei Pflegegrad 1 bekommt man kaum Leistungen. Falsch! Auch mit dem niedrigsten Pflegegrad stehen Ihnen wertvolle Hilfen zu: 131 €/Monat Entlastungsbetrag, kostenlose Pflegehilfsmittel und mehr. Dieser Artikel zeigt alle Leistungen im Überblick.
Übersicht: Alle Leistungen bei Pflegegrad 1
1. Entlastungsbetrag — 131 €/Monat
Die wichtigste Leistung bei Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 131 € monatlich (seit 2025). Damit können Sie:
- Alltagsbegleitung buchen (Einkaufen, Arztbegleitung, Gesellschaft)
- Haushaltshilfe nutzen (Putzen, Kochen, Wäsche)
- Tagesbetreuung in Anspruch nehmen
- Betreuungsgruppen besuchen
Das Geld wird nicht ausgezahlt, sondern direkt mit einem anerkannten Anbieter (wie Alltagsengel) verrechnet. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden.
2. Pflegehilfsmittel — 42 €/Monat
Ebenfalls ab Pflegegrad 1 steht Ihnen die monatliche Pflegebox zu: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 SGB XI, bis zu 42 € pro Monat. Darin enthalten:
- Einmalhandschuhe
- Händedesinfektionsmittel
- Flächendesinfektion
- Bettschutzeinlagen
- Mundschutz
- Schutzschürzen
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten komplett — Sie zahlen 0 € Eigenanteil. Alltagsengel liefert die Box monatlich direkt zu Ihnen nach Hause.
3. Pflegeberatung — kostenlos
Sie haben Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Ein Berater Ihrer Pflegekasse kommt zu Ihnen nach Hause und informiert über alle verfügbaren Leistungen, Hilfsmittel und Unterstützungsmöglichkeiten. Diese Beratung können Sie einmal halbjährlich in Anspruch nehmen.
4. Wohnraumanpassung — bis 4.000 €
Für den barrierefreien Umbau Ihrer Wohnung stellt die Pflegekasse bis zu 4.000 € pro Maßnahme zur Verfügung (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Beispiele:
- Türverbreiterungen
- Ebenerdige Dusche (Badumbau)
- Treppenlift oder Rampe
- Haltegriffe und Handläufe
- Rutschfeste Bodenbeläge
5. Hausnotruf — Zuschuss 25,50 €/Monat
Die Pflegekasse bezuschusst einen Hausnotruf-Dienst mit 25,50 € monatlich. Auf Knopfdruck wird eine Notrufzentrale alarmiert — wichtig für alleinlebende Pflegebedürftige.
6. Wohngruppenzuschlag — 214 €/Monat
Leben Sie in einer ambulant betreuten Wohngruppe (Pflege-WG), erhalten Sie einen Zuschlag von 214 € monatlich plus einmalig 2.500 € für die Einrichtung. Gilt auch bei Pflegegrad 1.
Was bekommt man bei Pflegegrad 1 NICHT?
Einige Leistungen stehen erst ab Pflegegrad 2 zu:
- Pflegegeld — erst ab Pflegegrad 2 (332 €/Monat)
- Pflegesachleistungen — erst ab Pflegegrad 2
- Verhinderungspflege — erst ab Pflegegrad 2
- Kurzzeitpflege — erst ab Pflegegrad 2
Dafür lohnt es sich, über eine Höherstufung nachzudenken, wenn sich Ihr Zustand verschlechtert hat.
Zusammenfassung: Pflegegrad 1 — monatlich bis zu 173 €
Addieren wir die monatlichen Leistungen:
- Entlastungsbetrag: 131 €/Monat
- Pflegehilfsmittel: 42 €/Monat
- Gesamt: 173 €/Monat (= 2.076 € pro Jahr)
Dazu kommen einmalige Zuschüsse wie Wohnraumanpassung (4.000 €) und der optionale Hausnotruf-Zuschuss. Insgesamt eine spürbare Unterstützung — die leider viel zu selten abgerufen wird.
So nutzen Sie die Leistungen mit Alltagsengel
Bei Alltagsengel können Sie zwei Leistungen bei Pflegegrad 1 sofort nutzen:
- Alltagsbegleitung — über den Entlastungsbetrag (131 €/Monat). Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab.
- Pflegebox — Pflegehilfsmittel monatlich geliefert (42 €/Monat). 0 € Eigenanteil.
Registrieren Sie sich kostenlos, und wir kümmern uns um alles — von der Antragstellung bis zur monatlichen Abrechnung.
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Entlastungsbetrag + Pflegebox = 173 €/Monat. Registrieren Sie sich kostenlos.
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