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Welcher Pflegegrad steht Ihnen zu?

Kostenlose Ersteinschätzung in 2 Minuten — nach der Systematik des offiziellen Begutachtungsverfahrens (6 Module). Sofortiges Ergebnis mit Leistungsübersicht.

Schritt 1 von 6

🚶 Mobilität

Wie selbstständig bewegt sich die Person?

Innerhalb der Wohnung von Raum zu Raum gehen
Aufstehen aus Bett oder Sessel und Umsetzen
Treppensteigen

Bitte beantworten Sie alle Fragen dieses Schritts.

Gut zu wissen

  • Schon ab Pflegegrad 1: 131 €/Monat Entlastungsbetrag — z. B. für Alltagsbegleitung durch Alltagsengel
  • Der Antrag bei der Pflegekasse ist formlos und kostenlos
  • Leistungen gelten ab dem Monat der Antragstellung — früh stellen lohnt sich
  • Bei Ablehnung ist ein Widerspruch innerhalb eines Monats möglich

Häufige Fragen zum Pflegegrad-Check

Wie wird der Pflegegrad berechnet?

Der Medizinische Dienst bewertet sechs Lebensbereiche (Module) mit unterschiedlicher Gewichtung: Mobilität 10 %, kognitive/kommunikative Fähigkeiten bzw. Verhaltensweisen 15 %, Selbstversorgung 40 %, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen 20 %, Alltagsleben 15 %. Ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4 und ab 90 Pflegegrad 5.

Welche Leistungen gibt es ab Pflegegrad 1?

Bereits ab Pflegegrad 1: 131 € Entlastungsbetrag pro Monat (§45b SGB XI), bis zu 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel (§40), Zuschüsse für Wohnraumanpassung und den Hausnotruf. Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld und Pflegesachleistungen hinzu.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Formlos bei der Pflegekasse (Krankenkasse) anrufen oder schreiben und einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Danach begutachtet der Medizinische Dienst zu Hause. Alltagsengel unterstützt Sie kostenlos bei Antrag und Vorbereitung.

Ist der Pflegegrad-Check verbindlich?

Nein. Der Check ist eine kostenlose Ersteinschätzung auf Basis Ihrer Angaben. Verbindlich entscheidet die Pflegekasse nach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

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