AlltagsengelAlltagsengel
📦

Hygienebox für Pflegebedürftige

Monatliche Lieferung von Pflegehilfsmitteln — bis zu 42 € von der Kasse erstattet

✓ 0 € Eigenanteil✓ Kostenlos ab Pflegegrad 1✓ Antrag übernehmen wir✓ Jederzeit kündbar
PFLEGEBOX KOSTENLOS BESTELLEN

In 2 Minuten zusammengestellt — ohne Registrierung, ohne Vertragsbindung

Was ist die Hygienebox (Pflegebox)?

Die Hygienebox — oft auch Pflegebox genannt — ist ein monatliches Paket mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch nach §40 SGB XI: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und Schutzschürzen. Diese Produkte schützen Pflegebedürftige und pflegende Angehörige gleichermaßen vor Infektionen und erleichtern die tägliche Pflege zu Hause.

Das Beste daran: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu 42 € pro Monat — das sind bis zu 504 € pro Jahr, die vielen Pflegehaushalten entgehen, weil der Anspruch schlicht unbekannt ist. Ein Rezept ist nicht nötig, eine Zuzahlung fällt nicht an. Alltagsengel übernimmt den Antrag bei Ihrer Pflegekasse und liefert die Box monatlich versandkostenfrei nach Hause.

Wer hat Anspruch auf die kostenlose Pflegebox?

Der Anspruch nach §40 SGB XI ist an drei Bedingungen geknüpft — alle drei sind bewusst niedrigschwellig:

  • Ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 5 — schon der niedrigste Pflegegrad genügt
  • Pflege in häuslicher Umgebung — zu Hause, bei Angehörigen oder in einer Wohngemeinschaft (nicht im Pflegeheim)
  • Pflege durch Angehörige, Freunde, Nachbarn oder einen ambulanten Dienst — mindestens teilweise nicht-professionell

Damit steht die Pflegebox praktisch jedem Pflegehaushalt zu — auch bei Pflegegrad 1, bei dem es weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen gibt. Zusammen mit dem Entlastungsbetrag (131 €/Monat) ist sie eine der beiden Leistungen, die ab dem ersten Pflegegrad voll ausgeschöpft werden können. Mehr dazu im Ratgeber Pflegegrad 1: Diese Leistungen stehen Ihnen zu.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch vs. technische Hilfsmittel

§40 SGB XI unterscheidet zwei Arten von Pflegehilfsmitteln. Die Hilfsmittel zum Verbrauch (Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz …) deckt die monatliche Pauschale von 42 € ab — sie werden verbraucht und jeden Monat neu geliefert. Davon zu unterscheiden sind technische Pflegehilfsmittelwie Pflegebetten, Hausnotruf oder Toilettensitzerhöhungen: Diese werden separat beantragt, meist leihweise gestellt und mindern Ihre 42-€-Pauschale nicht. Sie können also beides parallel nutzen.

Die Pauschale wurde zum 01.01.2025 von 40 € auf 42 € erhöht. Was im Detail erstattungsfähig ist, erklärt der Ratgeber Pflegehilfsmittel nach §40 SGB XI.

Inhalt der Hygienebox

  • Einmalhandschuhe (Latex oder Nitril)
  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel
  • Bettschutzeinlagen (Einweg)
  • Mundschutz / FFP2-Masken
  • Schutzschürzen (Einweg)

Wofür Sie die einzelnen Produkte brauchen

Einmalhandschuhe sind das meistgebrauchte Hilfsmittel in der häuslichen Pflege: bei der Körperpflege, beim Wechseln von Inkontinenzmaterial, beim Umgang mit Wunden oder Salben. Sie schützen beide Seiten — die pflegende und die gepflegte Person — vor Keimübertragung. Je nach Pflegeintensität werden schnell 100 bis 200 Handschuhe im Monat verbraucht.

Händedesinfektionsmittel gehört vor und nach jeder pflegerischen Tätigkeit auf die Hände; Flächendesinfektionsmittel hält Pflegebett, Nachttisch, Toilettensitz und Türgriffe keimarm — gerade bei immungeschwächten Menschen ein wirksamer Schutz vor Infekten, die schnell zu Krankenhausaufenthalten führen können.

Bettschutzeinlagen halten Matratze und Bettwäsche bei Inkontinenz trocken und ersparen tägliches Großwaschen. Mundschutz und FFP2-Maskenschützen in Erkältungs- und Grippezeiten, Schutzschürzen die Kleidung der Pflegeperson bei der Körperpflege. Alle Produkte sind als Verbrauchsmaterial konzipiert — die Box stellt sicher, dass nie etwas ausgeht.

Unsere Pakete

Basis-Box
29,90 €/Monat

Grundversorgung mit den wichtigsten Pflegehilfsmitteln

Bei Pflegegrad 1–5 werden bis zu 42 € monatlich von der Pflegekasse übernommen. Ihre Zuzahlung: 0 €.

Sie möchten lieber selbst wählen, was in die Box kommt? Im Pflegebox-Konfigurator stellen Sie Ihre Wunsch-Box in 2 Minuten zusammen — Handschuhgrößen, Mengen und Produkte ganz nach Ihrer Pflegesituation.

Rechtsgrundlage: §40 SGB XI verständlich erklärt

Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel steht in §40 Absatz 2 SGB XI: Pflegebedürftige haben Anspruch auf „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel", wenn diese die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zur monatlichen Höchstgrenze — seit dem 01.01.2025 sind das 42 €.

Welche Produkte konkret erstattungsfähig sind, regelt das Pflegehilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen (Produktgruppe 54): saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen sowie Hände- und Flächendesinfektionsmittel. Alltagsengel stellt die Boxen ausschließlich aus gelisteten Produkten zusammen — so ist die Erstattung gesichert und es entsteht nie ein Eigenanteil.

Wichtig für die Praxis: Der Anspruch ist eine Monatspauschale. Nicht genutzte Beträge lassen sich — anders als beim Entlastungsbetrag — nicht ins Folgejahr übertragen. Umso wichtiger ist eine laufende monatliche Lieferung, die das Budget automatisch ausschöpft.

Tipps für Angehörige: Größen, Mengen, Lagerung

  • Handschuhgröße richtig wählen: Zu große Handschuhe rutschen, zu kleine reißen. Messen Sie die Handbreite der pflegenden Person — meist passt S/M für Frauen, M/L für Männer. Bei Latexallergie: Nitril wählen.
  • Bettschutz nach Bedarf dosieren: Bei leichter Inkontinenz genügen wenige Einlagen pro Woche, bei stärkerer lohnt der tägliche Wechsel — passen Sie die Boxmenge entsprechend an.
  • Desinfektionsmittel griffbereit platzieren: Ein Spender am Pflegebett und einer im Bad senken die Hürde, ihn wirklich zu benutzen.
  • Kühl und trocken lagern: Desinfektionsmittel und Handschuhe halten sich am besten außerhalb des Badezimmers — Hitze und Feuchtigkeit lassen Material altern.

Warum Hygiene in der häuslichen Pflege entscheidend ist

Rund vier von fünf Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt — meist von Angehörigen ohne pflegerische Ausbildung. Anders als im Krankenhaus gibt es dort keine Hygienestandards, die automatisch eingehalten werden. Dabei ist das Infektionsrisiko hoch: Ältere und pflegebedürftige Menschen haben oft ein geschwächtes Immunsystem, Harnwegsinfekte, Atemwegsinfekte oder infizierte Hautstellen können bei ihnen schnell schwerwiegend verlaufen.

Konsequente Händehygiene, Einmalhandschuhe und desinfizierte Kontaktflächen senken dieses Risiko messbar — und schützen zugleich die pflegenden Angehörigen selbst. Genau deshalb hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch geschaffen: Hygiene in der häuslichen Pflege soll nicht am Geld scheitern. Die monatliche Box stellt sicher, dass das Material immer griffbereit ist, bevor es ausgeht.

Antrag und Genehmigung im Detail

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch müssen einmalig bei der Pflegekasse beantragt werden. Der Antrag besteht aus einem kurzen Formular mit Ihren Versichertendaten, dem Pflegegrad und der gewünschten Produktzusammenstellung. Ein ärztliches Rezept ist nicht erforderlich — der Pflegegrad genügt als Nachweis.

Bei Alltagsengel unterschreiben Sie dafür nur eine einmalige Vollmacht: Wir füllen den Antrag aus, reichen ihn bei Ihrer Pflegekasse ein und übernehmen die gesamte Kommunikation. Die Genehmigung dauert in der Regel wenige Tage bis zwei Wochen und gilt dauerhaft — solange der Pflegegrad besteht, läuft die monatliche Lieferung automatisch weiter. Auch bei einem Kassenwechsel kümmern wir uns um die Umstellung.

Gut zu wissen: Die Zusammenstellung Ihrer Box können Sie jederzeit anpassen — mehr Bettschutzeinlagen, weniger Handschuhe, andere Größen. So schöpfen Sie die 42-€-Pauschale jeden Monat optimal aus, ohne Produkte zu horten, die Sie nicht brauchen.

Pflegebox mit anderen Leistungen kombinieren

Die 42 € für Pflegehilfsmittel sind ein eigenständiger Anspruch — er wird auf keine andere Leistung angerechnet. Ein typischer Pflegehaushalt kombiniert deshalb:

Zusammen mit Pflegebox und Entlastungsbetrag stehen so selbst bei Pflegegrad 1 schon 173 € pro Monat an konkreten Leistungen bereit. Welche Budgets Ihnen insgesamt zustehen, zeigt die Finanzierungs-Übersicht oder unser Budgetrechner.

Warum die Pflegebox statt Einzelkauf in Apotheke oder Drogerie?

Handschuhe und Desinfektionsmittel gibt es natürlich auch einzeln zu kaufen — aber dann zahlen Sie selbst, obwohl Ihnen die Kasse 42 € monatlich erstattet. Die Kostenerstattung für Einzelkäufe ist zwar theoretisch möglich, scheitert in der Praxis aber oft: Jede Quittung muss eingereicht werden, nicht gelistete Produkte werden abgelehnt, und wer einen Monat vergisst, verliert die Pauschale ersatzlos.

Die Pflegebox löst alle drei Probleme auf einmal: Es kommen ausschließlich erstattungsfähige Produkte aus dem Hilfsmittelverzeichnis, die Abrechnung läuft direkt zwischen Alltagsengel und Ihrer Pflegekasse, und die monatliche Lieferung stellt sicher, dass kein Anspruch verfällt. Dazu kommt der praktische Vorteil: keine schweren Einkäufe, kein Vergessen, kein Vergleichen von Packungsgrößen — das Material ist einfach da, wenn es gebraucht wird.

So funktioniert's

1
Bestellen Sie Ihre Wunsch-Box bei Alltagsengel
2
Wir regeln die Genehmigung mit Ihrer Pflegekasse
3
Monatliche Lieferung direkt zu Ihnen nach Hause
HYGIENEBOX BESTELLEN

0 € Eigenanteil · Antrag inklusive · jederzeit kündbar

Häufige Fragen zur Pflegebox

Ist die Pflegebox wirklich kostenlos?

Ja. Nach §40 SGB XI übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 € pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Alltagsengel rechnet direkt mit Ihrer Kasse ab — Ihr Eigenanteil beträgt 0 €.

Wer hat Anspruch auf die Pflegebox?

Jede Person mit anerkanntem Pflegegrad (1–5), die zu Hause gepflegt wird — von Angehörigen, Freunden oder einem Pflegedienst. Ein Rezept ist nicht nötig.

Wie oft wird die Pflegebox geliefert?

Die Pflegebox wird monatlich direkt zu Ihnen nach Hause geliefert — automatisch und versandkostenfrei.

Kann ich die Pflegebox jederzeit kündigen?

Ja. Sie können die monatliche Lieferung jederzeit pausieren oder abbestellen — ohne Vertragsbindung und ohne Kündigungsfrist.

Wie beantrage ich die Pflegebox?

Sie wählen Ihre Wunsch-Box aus, wir übernehmen den kompletten Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Sie unterschreiben nur einmalig eine Vollmacht — den Rest erledigt Alltagsengel.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegebox und technischen Hilfsmitteln?

Die Pflegebox enthält Verbrauchsprodukte (Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz), die über die 42-€-Pauschale nach §40 SGB XI laufen. Technische Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Hausnotruf werden separat beantragt und mindern die Pauschale nicht — beides ist parallel nutzbar.

Mindert die Pflegebox mein Pflegegeld oder den Entlastungsbetrag?

Nein. Die 42 € für Pflegehilfsmittel sind ein eigener Anspruch nach §40 SGB XI und werden auf keine andere Leistung angerechnet — weder auf das Pflegegeld noch auf den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat.

Kann ich die Zusammenstellung der Pflegebox ändern?

Ja, jederzeit. Sie können Produkte tauschen, Mengen anpassen oder Größen ändern — zum Beispiel mehr Bettschutzeinlagen und weniger Handschuhe. Die Anpassung gilt ab der nächsten Monatslieferung.

Brauche ich ein Rezept vom Arzt für die Pflegebox?

Nein. Anders als bei Medikamenten oder technischen Hilfsmitteln genügt für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch der anerkannte Pflegegrad. Der Antrag geht direkt an die Pflegekasse — ohne Arztbesuch.

Was passiert bei einem Krankenkassen- oder Pflegekassenwechsel?

Die Genehmigung muss bei der neuen Pflegekasse neu beantragt werden. Alltagsengel übernimmt das für Sie — die Lieferung läuft in der Regel ohne Unterbrechung weiter.

Gilt der Anspruch auch bei privater Pflegeversicherung?

Ja. Privat Pflegeversicherte haben denselben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Abwicklung läuft je nach Versicherer über Kostenerstattung — wir stellen die nötigen Unterlagen bereit.

Kann ich nicht genutzte Monatsbeträge ansparen?

Nein. Die 42 € sind eine Monatspauschale und verfallen am Monatsende — anders als der Entlastungsbetrag, der bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden kann. Eine laufende monatliche Lieferung schöpft das Budget deshalb am besten aus.

Pflegebox in Ihrer Stadt

Mehr zum Thema Pflegebox

Weitere Leistungen