Budgetrechner
Wie viel Pflegebudget verschenken Sie?
131 € stehen Ihnen jeden Monat zu (§45b SGB XI) — rund 60 % davon bleiben deutschlandweit ungenutzt. Berechnen Sie in 10 Sekunden Ihr Restbudget.
Unverbindliche Modellrechnung (Stand 2026, Entlastungsbetrag 131 €/Monat nach §45b SGB XI). Maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse — wir übernehmen die Klärung gern für Sie.
So nutzen Sie Ihr Budget — ohne Papierkram
Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?
Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI beträgt 131 € pro Monat (1.572 € pro Jahr) und steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu.
Verfällt der Entlastungsbetrag?
Nicht genutzte Beträge sammeln sich innerhalb des Kalenderjahres an und können ins Folgejahr übertragen werden. Der Übertrag verfällt jedoch am 30. Juni des Folgejahres.
Was ist der Umwandlungsanspruch?
Bei Pflegegrad 2 bis 5 können bis zu 40 % der Pflegesachleistung zusätzlich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden (§45a Abs. 4 SGB XI) — je nach Pflegegrad bis zu 919 € pro Monat zusätzlich.
Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?
Nein, ein Antrag ist nicht nötig. Sie reichen die Rechnungen anerkannter Anbieter wie Alltagsengel bei Ihrer Pflegekasse ein — oder wir rechnen per Abtretungserklärung direkt mit der Kasse ab.
Jetzt Restbudget sichern
Wir prüfen kostenlos, wie viel Budget Ihnen wirklich zusteht — inklusive Übertrag und Umwandlungsanspruch — und übernehmen die komplette Abrechnung mit der Pflegekasse.