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Wie viel Pflegebudget verschenken Sie?

131 € stehen Ihnen jeden Monat zu (§45b SGB XI) — rund 60 % davon bleiben deutschlandweit ungenutzt. Berechnen Sie in 10 Sekunden Ihr Restbudget.

Ihr Pflegegrad
Pflegegrad anerkannt seit
Wie viel nutzen Sie davon bisher?
Ihr ungenutztes Budget in 2026 — Stand heute
1.310 €
10 Monate × 131 € = 1.310 €
angespartkommt noch: 262 €
Möglich bis Jahresende 20261.572 €
Ein Übertrag aus 2025 ist zum 30.06.2026 verfallen. Damit das 2026 nicht wieder passiert: Budget jetzt nutzen.
Extra-Tipp (PG 2): Über den Umwandlungsanspruch (§45a Abs. 4 SGB XI) können Sie zusätzlich bis zu 318 €/Monat aus Ihrer Pflegesachleistung für Alltagsbegleitung einsetzen — wenn Sie keinen oder nicht den vollen Pflegedienst nutzen. Wir prüfen das kostenlos für Sie.

Unverbindliche Modellrechnung (Stand 2026, Entlastungsbetrag 131 €/Monat nach §45b SGB XI). Maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse — wir übernehmen die Klärung gern für Sie.

So geht es weiter

1
Restbudget oben berechnen und kostenlose Beratung anfragen
2
Wir beraten Sie vorab kostenlos zu Ihren Finanzierungswegen — Alltagsengel befindet sich derzeit im Anerkennungsverfahren nach § 45a SGB XI
3
Ihr Engel kommt: Einkauf, Haushalt, Arztbegleitung, Gesellschaft — bis zur Anerkennung als Selbstzahler

Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI beträgt 131 € pro Monat (1.572 € pro Jahr) und steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu.

Verfällt der Entlastungsbetrag?

Nicht genutzte Beträge sammeln sich innerhalb des Kalenderjahres an und können ins Folgejahr übertragen werden. Der Übertrag verfällt jedoch am 30. Juni des Folgejahres.

Was ist der Umwandlungsanspruch?

Bei Pflegegrad 2 bis 5 können bis zu 40 % der Pflegesachleistung zusätzlich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden (§45a Abs. 4 SGB XI) — je nach Pflegegrad bis zu 919 € pro Monat zusätzlich.

Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?

Nein, ein Antrag ist nicht nötig. Sie reichen die Rechnungen anerkannter Anbieter bei Ihrer Pflegekasse ein — oder der Anbieter rechnet per Abtretungserklärung direkt mit der Kasse ab. Alltagsengel befindet sich derzeit im Anerkennungsverfahren nach § 45a SGB XI; bis dahin ist die Buchung als Selbstzahler möglich.

Jetzt Restbudget sichern

Wir prüfen kostenlos, wie viel Budget Ihnen wirklich zusteht — inklusive Übertrag und Umwandlungsanspruch. Alltagsengel befindet sich derzeit im Anerkennungsverfahren nach § 45a SGB XI — bis dahin ist die Buchung als Selbstzahler möglich.

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