Entlastungsbetrag rückwirkend nutzen: Bis zu 3.144 € sichern
Wussten Sie, dass viele Pflegebedürftige ihren Entlastungsbetrag gar nicht oder nicht vollständig nutzen? Dabei lässt sich nicht verbrauchtes Geld aus dem Vorjahr noch bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie bis zu 3.144 € aus zwei Jahren zusammen nutzen können — bevor das Geld unwiderruflich verfällt.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) steht jedem Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad (1–5) zu. Seit 2025 beträgt er 131 € pro Monat (vorher 125 €). Das Geld ist zweckgebunden für Entlastungsleistungen wie Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Tagesbetreuung oder anerkannte Betreuungsgruppen.
Die Anspar-Regel: So funktioniert's
Wenn Sie den Entlastungsbetrag in einem Monat nicht (vollständig) nutzen, verfällt er nicht sofort. Stattdessen sammelt sich das Guthaben an — bis zum 30. Juni des Folgejahres.
Das bedeutet konkret:
- Nicht genutzte Beträge aus 2025 → verfügbar bis 30. Juni 2026
- Nicht genutzte Beträge aus 2026 → verfügbar bis 30. Juni 2027
- Am 1. Juli verfallen die Vorjahres-Beträge unwiderruflich
Rechenbeispiel: Bis zu 3.144 € im Juni 2026
Nehmen wir an, Sie hatten 2025 einen Pflegegrad, haben aber den Entlastungsbetrag das ganze Jahr nicht genutzt:
- Restguthaben 2025: 12 × 131 € = 1.572 €
- Guthaben 2026 (Jan–Jun): 6 × 131 € = 786 €
- Gesamtguthaben im Juni 2026: 2.358 €
Im absoluten Maximalfall (wenn auch das zweite Halbjahr 2026 schon gebucht wird): 1.572 € (2025) + 1.572 € (2026) = 3.144 €.
Achtung: Diese Frist ist entscheidend
Der 30. Juni ist der Stichtag! Danach sind alle nicht genutzten Beträge aus dem Vorjahr weg — es gibt keine Verlängerung, keine Ausnahme, keine Auszahlung.
Wichtig: Es zählt das Datum der Leistungserbringung, nicht der Rechnungsstellung. Die Alltagsbegleitung (oder andere Leistung) muss also bis zum 30. Juni tatsächlich stattgefunden haben.
So nutzen Sie den Restbetrag noch rechtzeitig
Schritt 1: Guthaben prüfen
Rufen Sie bei Ihrer Pflegekasse an und fragen Sie nach Ihrem aktuellen Entlastungsbetrag-Guthaben. Die Kasse kann Ihnen genau sagen, wie viel aus dem Vorjahr noch offen ist.
Schritt 2: Anerkannten Anbieter wählen
Der Entlastungsbetrag darf nur für Leistungen nach § 45a SGB XI bei einem nach Landesrecht anerkannten Anbieter eingesetzt werden. Alltagsengel ist in Hessen zugelassen und rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Schritt 3: Termine buchen
Buchen Sie bei Alltagsengel Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Betreuung — so viele Stunden, wie Ihr Guthaben hergibt. Bei 32 €/Stunde und 1.572 € Restguthaben sind das fast 50 Stunden Alltagsbegleitung!
Schritt 4: Abrechnung läuft automatisch
Alltagsengel rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse über den Entlastungsbetrag ab. Sie zahlen nichts aus eigener Tasche.
Wofür kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?
- Alltagsbegleitung (Einkaufen, Arztbegleitung, Spaziergänge)
- Hauswirtschaftliche Hilfe (Putzen, Kochen, Wäsche)
- Betreuungsgruppen und Tagesbetreuung
- Pflegeberatung und Schulung für Angehörige
- Teilstationäre Pflege (Tages-/Nachtpflege) — Eigenanteil
- Kurzzeitpflege — Eigenanteil
Häufige Fehler vermeiden
- Zu spät angefangen: Im Juni ist es oft schwer, noch genug Termine zu bekommen. Beginnen Sie früh im Jahr!
- Nicht anerkannter Anbieter: Nur nach Landesrecht zugelassene Dienste werden akzeptiert.
- Verwechslung mit Pflegegeld: Der Entlastungsbetrag ist ZUSÄTZLICH zum Pflegegeld — unabhängig davon.
- Keine Quittung: Bewahren Sie alle Leistungsnachweise auf, falls die Kasse nachfragt.
Häufige Fragen
Wie lange kann ich den Entlastungsbetrag rückwirkend nutzen?
Nicht genutzte Beträge eines Kalenderjahres können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Beispiel: Der Entlastungsbetrag aus 2025 verfällt am 30. Juni 2026.
Wie viel Entlastungsbetrag kann ich maximal ansparen?
Im Jahr 2026 beträgt der Entlastungsbetrag 131€/Monat = 1.572€/Jahr. Zusammen mit den nicht verbrauchten Beträgen aus 2025 (die bis 30.06.2026 gelten) können bis zu 3.144€ verfügbar sein.
Was passiert mit nicht genutztem Entlastungsbetrag?
Nicht genutzte Beträge verfallen am 30. Juni des Folgejahres unwiderruflich. Es gibt keine Auszahlung — der Betrag kann nur für zugelassene Entlastungsleistungen verwendet werden.
Kann ich den Entlastungsbetrag auch ohne Pflegedienst nutzen?
Der Entlastungsbetrag muss für Leistungen nach §45a SGB XI verwendet werden — z.B. Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Tagesbetreuung. Der Anbieter muss nach Landesrecht anerkannt sein, wie Alltagsengel.
Fazit: Entlastungsbetrag jetzt nutzen — nicht verfallen lassen
Der Entlastungsbetrag ist eine wertvolle Leistung, die vielen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen echte Entlastung im Alltag bringt. Nutzen Sie Ihr Guthaben rechtzeitig — vor allem wenn der 30. Juni näher rückt. Bei 131 € monatlich summiert sich das schnell zu einem erheblichen Betrag, den Sie für professionelle Alltagsbegleitung einsetzen können.
Entlastungsbetrag jetzt nutzen
Buchen Sie Alltagsbegleitung über den Entlastungsbetrag — bevor Ihr Guthaben verfällt.
Alltagsbegleitung buchenAlles Wichtige auf einen Blick: Zum großen Entlastungsbetrag-Ratgeber — 131 €/Monat nutzen