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Wer zahlt die Alltagsbegleitung?

Veröffentlicht am 2. Juli 2026 | 7 min Lesezeit

„Wer zahlt eigentlich die Alltagsbegleitung?" — diese Frage stellen sich viele Angehörige, bevor sie Unterstützung organisieren. Die gute Nachricht: In den allermeisten Fällen müssen Sie die Kosten nicht selbst tragen. Es gibt mehrere Kostenträger, allen voran die Pflegekasse. Dieser Ratgeber zeigt alle Finanzierungswege — und wie Sie sie kombinieren.

1. Die Pflegekasse — Entlastungsbetrag (131 €/Monat)

Der wichtigste Kostenträger ist die Pflegekasse. Über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI stehen jeder Person mit anerkanntem Pflegegrad (1–5) 131 € pro Monat zu — das sind 1.572 € im Jahr. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann u. a. für zertifizierte Alltagsbegleitung eingesetzt werden.

Wichtig: Der Anbieter muss nach §45a SGB XI anerkannt sein, damit die Pflegekasse zahlt. Alle Alltagsbegleiter:innen von Alltagsengel erfüllen diese Voraussetzung. Die Abrechnung läuft direkt über die Kasse — Sie gehen nicht in Vorleistung.

2. Verhinderungspflege — zusätzliches Budget

Sind Sie als pflegender Angehöriger verhindert (Urlaub, Krankheit, Auszeit), springt die Verhinderungspflege ein. Ab Pflegegrad 2 steht ein jährliches Budget zur Verfügung, das ebenfalls für stundenweise Betreuung und Alltagsbegleitung genutzt werden kann. Seit Juli 2025 ist es gemeinsam mit der Kurzzeitpflege flexibler nutzbar.

3. Das Sozialamt — Hilfe zur Pflege

Reichen Rente und Vermögen nicht aus, um notwendige Pflege zu finanzieren, kann das Sozialamt über die „Hilfe zur Pflege" (SGB XII) einspringen. Das ist vor allem dann relevant, wenn kein oder ein niedriger Pflegegrad vorliegt und der Bedarf trotzdem besteht. Der Antrag wird beim örtlichen Sozialamt gestellt.

4. Selbstzahler — flexibel und steuerlich absetzbar

Wer (noch) keinen Pflegegrad hat oder mehr Stunden möchte, als das Budget hergibt, kann Alltagsbegleitung privat bezahlen. Der Vorteil: volle Flexibilität. Und: Als haushaltsnahe Dienstleistung sind 20 % der Kosten (max. 4.000 € im Jahr) über die Einkommensteuer absetzbar. Mehr dazu im Ratgeber Was kostet Alltagsbegleitung?.

Kombinieren lohnt sich

Die genannten Töpfe schließen sich nicht aus. Ein typisches Beispiel:

  • 131 €/Monat über den Entlastungsbetrag für die wöchentliche Alltagsbegleitung
  • zusätzlich Verhinderungspflege, wenn die Hauptpflegeperson in den Urlaub fährt
  • bei Mehrbedarf einzelne Stunden als Selbstzahler — steuerlich absetzbar

So lässt sich eine verlässliche Betreuung aufbauen, ohne die Familie finanziell zu belasten.

So läuft die Abrechnung bei Alltagsengel

1
Kostenlos registrieren und Pflegegrad angeben
2
Zertifizierte:n Alltagsbegleiter:in in Ihrer Nähe auswählen
3
Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab — kein Papierkram

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse die Alltagsbegleitung?

Nein, zuständig ist die Pflegekasse (nicht die Krankenkasse), und zwar über den Entlastungsbetrag. Die Krankenkasse übernimmt dagegen andere Leistungen wie Krankenfahrten zum Arzt bei entsprechender Verordnung.

Muss ich die Kosten vorstrecken?

Bei Alltagsengel nicht. Wir rechnen die Alltagsbegleitung direkt mit Ihrer Pflegekasse ab — Sie müssen weder in Vorleistung gehen noch Belege einreichen.

Was, wenn ich noch keinen Pflegegrad habe?

Dann lohnt sich die Beantragung — schon ab Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag. Bis dahin können Sie Alltagsbegleitung als Selbstzahler nutzen. Wie der Antrag funktioniert, lesen Sie unter Pflegegrad beantragen.

Kostenlose Alltagsbegleitung über die Pflegekasse

Nutzen Sie Ihren Anspruch: Registrieren Sie sich kostenlos bei Alltagsengel und lassen Sie die Alltagsbegleitung direkt über den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) abrechnen — ohne Vorleistung, ohne Vermittlungsgebühr.

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