AlltagsengelAlltagsengel
🚗

Krankenfahrten-Vermittlung

Sicher und zuverlässig zum Arzt — die Preise richten sich nach Region, Fahrtart und Hilfebedarf

Was sind Krankenfahrten?

Krankenfahrten sind Fahrten zu ambulanten medizinischen Behandlungen — zum Hausarzt, Facharzt, ins Krankenhaus, zur Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie. Anders als beim qualifizierten Krankentransport ist während der Fahrt keine medizinisch-fachliche Betreuung nötig: Gefahren wird sitzend im Pkw, bei Bedarf mit Tragestuhl oder im Rollstuhl. Alltagsengel vermittelt qualifizierte Fahrer in Frankfurt und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet, die Sie pünktlich abholen, bis zur Tür begleiten und sicher wieder nach Hause bringen.

Der entscheidende Unterschied zur normalen Taxifahrt: Mit einer ärztlichen Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4) übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten nach §60 SGB V — Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 % (mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt).

Wann zahlt die Krankenkasse die Krankenfahrt?

Die Kostenübernahme nach §60 SGB V ist an klare Voraussetzungen geknüpft. Fahrten zu stationären Behandlungen (Einweisung und Entlassung) übernimmt die Kasse grundsätzlich. Bei Fahrten zu ambulanten Behandlungen gilt: Sie werden nur in besonderen Fällen bezahlt — dafür dann aber zuverlässig:

  • Pflegegrad 4 oder 5: Fahrten zu ambulanten Behandlungen gelten ohne Einzelgenehmigung als genehmigt — die Verordnung genügt.
  • Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung: ebenfalls genehmigungsfrei.
  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl oder H:genehmigungsfrei.
  • Serienfahrten: Dialyse, Chemotherapie, Strahlentherapie und vergleichbare Behandlungsserien mit hoher Frequenz — mit vorheriger Genehmigung der Kasse.
  • Vergleichbare Härtefälle: wenn der Arzt eine zwingende medizinische Notwendigkeit bescheinigt und die Kasse vorher genehmigt.

Wichtig: Die Verordnung stellt Ihr behandelnder Arzt vor der Fahrt aus. Wie Sie die Verordnung bekommen und was darauf stehen muss, erklärt unser Ratgeber Krankenfahrt-Verordnung erhalten. Alle Details zur Abrechnung finden Sie im Ratgeber Kostenübernahme bei Krankenfahrten.

Zuzahlung: Das zahlen Sie selbst

Übernimmt die Krankenkasse die Fahrt, bleibt eine gesetzliche Zuzahlung von 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt — Hin- und Rückfahrt zählen als zwei Fahrten. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Wer die Belastungsgrenze von 2 % des Bruttoeinkommens (1 % bei chronisch Kranken) erreicht, kann sich für den Rest des Jahres von allen Zuzahlungen befreien lassen — der Befreiungsausweis der Krankenkasse gilt dann auch für Krankenfahrten.

Ohne Verordnung fahren Sie als Selbstzahler. Die Preise richten sich nach Region, Fahrtart und Hilfebedarf — transparent kalkuliert, ohne versteckte Kosten. Viele Kunden kombinieren Krankenfahrten mit einer Alltagsbegleitung: Der Engel begleitet Sie dann auch in die Praxis, wartet während der Behandlung und hilft anschließend beim Einkauf. Die Begleitung ist über den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) abrechenbar.

Typische Fahrtziele

  • Dialysefahrten — regelmäßige Serienfahrten, meist 3× pro Woche, mit Dauergenehmigung der Kasse
  • Onkologie — Chemo- und Strahlentherapie, planbare Behandlungszyklen
  • Facharzttermine — Kardiologie, Orthopädie, Augenarzt, Zahnarzt
  • Krankenhaus — Aufnahme, Entlassung, ambulante OPs, Nachsorge
  • Therapien — Physiotherapie, Ergotherapie, Reha-Nachsorge
  • Sanitätshaus & Apotheke — als Selbstzahler oder kombiniert mit Alltagsbegleitung

Krankenfahrt, Krankentransport oder Rettungsfahrt? Der Vergleich

Die drei Begriffe werden oft verwechselt — für die Abrechnung ist der Unterschied aber entscheidend. Die Krankenfahrt ist die einfachste Stufe: Sie sind gehfähig oder sitzend transportierbar und brauchen unterwegs keine medizinische Betreuung. Gefahren wird im Pkw oder Taxi — genau das vermittelt Alltagsengel.

KrankenfahrtKrankentransport (KTW)Rettungsfahrt (RTW)
FahrzeugPkw, Taxi, MietwagenKrankentransportwagenRettungswagen
Betreuung unterwegsKeine nötigMedizinisch-fachliche BetreuungNotfallmedizinische Versorgung
BeförderungSitzend, Rollstuhl, TragestuhlLiegend oder betreuungspflichtigNotfallpatient, liegend
AnordnungVerordnung Muster 4 („Taxi/Mietwagen")Verordnung Muster 4 („KTW")Notruf 112 — nie per Verordnung
Typische AnlässeDialyse, Chemo, Arzttermin, EntlassungNach OP, schwere ErkrankungUnfall, Herzinfarkt, Schlaganfall
Kostenübernahme§60 SGB V, Zuzahlung 5–10 €§60 SGB V, Zuzahlung 5–10 €Krankenkasse, Zuzahlung 5–10 €
Buchbar über AlltagsengelJa — unser KernserviceNein (Transportdienste)Nein (Notruf 112)

Der qualifizierte Krankentransport (KTW) kommt zum Einsatz, wenn während der Fahrt eine fachliche Betreuung oder eine liegende Beförderung medizinisch notwendig ist — etwa nach Operationen oder bei schweren Erkrankungen. Ihn führen Transportdienste mit speziell ausgestatteten Fahrzeugen durch; der Arzt kreuzt das auf der Verordnung entsprechend an. Die Rettungsfahrt im Rettungswagen schließlich ist ausschließlich für Notfälle da und wird über die 112 alarmiert — nie über eine Verordnung. Bei der Kostenübernahme gilt für alle drei §60 SGB V; der Unterschied liegt im verordneten Beförderungsmittel.

Faustregel: Wer im normalen Auto sitzen kann, braucht eine Krankenfahrt — die günstigste und flexibelste Variante, mit Verordnung von der Kasse bezahlt.

Arztfahrt für Senioren: mehr als nur ein Taxi

Für ältere Menschen ist der Weg zum Arzt oft die größte Hürde der Behandlung: Treppen, Rollator, ungeduldige Taxifahrer, das Warten am Straßenrand. Unsere Fahrer sind auf Arztfahrten für Senioren eingestellt — sie klingeln an der Wohnungstür, helfen beim Anziehen der Jacke, verstauen den Rollator, begleiten bis zur Praxisanmeldung und bringen Sie nach der Behandlung zurück bis in die Wohnung. Kein gehetzter Taxameter-Blick, keine fremden Abkürzungen: Zeit und Ruhe gehören zur Fahrt dazu.

Wenn Ihre Angehörigen im Wartezimmer nicht allein sein sollen oder beim Arztgespräch eine zweite Person gebraucht wird, kombinieren Sie die Arztfahrt mit einer Alltagsbegleitung (Arztbegleitung): Der Engel bleibt die ganze Zeit dabei, notiert die Anweisungen des Arztes und löst danach das Rezept in der Apotheke ein — finanzierbar über den Entlastungsbetrag (131 €/Monat).

So läuft Ihre Fahrt mit Alltagsengel ab

Nach der Buchung erhalten Sie eine Bestätigung mit allen Details. Am Fahrttag gilt:

  • Pünktliche Abholung an der Haustür: Der Fahrer klingelt, hilft beim Anziehen der Jacke, trägt die Tasche und begleitet Sie zum Fahrzeug — kein Warten am Straßenrand.
  • Sichere Fahrt: Hilfe beim Ein- und Aussteigen, Anschnallen und Verstauen von Gehhilfen oder Rollator sind selbstverständlich.
  • Begleitung bis zur Anmeldung: Auf Wunsch begleitet Sie der Fahrer bis in die Praxis oder Klinik und meldet Sie an.
  • Rückfahrt nach Vereinbarung: Entweder wartet der Fahrer, oder Sie melden sich nach der Behandlung — die Rückfahrt ist Teil der Buchung.

Wer mehr Unterstützung braucht — etwa jemanden, der während der Behandlung dabei bleibt, mit dem Arzt spricht und danach noch den Einkauf erledigt — kombiniert die Krankenfahrt mit einer Alltagsbegleitung. Die Begleitung läuft über den Entlastungsbetrag, die Fahrt über die Verordnung: zwei Töpfe, ein Termin.

Die Verordnung (Muster 4) verstehen

Die „Verordnung einer Krankenbeförderung" — das rosafarbene Muster 4 — ist das zentrale Dokument für die Kostenübernahme. Ihr Arzt trägt darauf drei Dinge ein: den Grund der Beförderung (z. B. hochfrequente Behandlung wie Dialyse, dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung, stationäre Behandlung), das Beförderungsmittel (für Krankenfahrten: „Taxi/Mietwagen") und den Behandlungsort mit Hin- und/oder Rückfahrt.

Prüfen Sie vor der Fahrt kurz, ob alle Felder ausgefüllt und unterschrieben sind — unvollständige Verordnungen sind der häufigste Grund für Rückfragen der Kasse. Bei Serienbehandlungen kann der Arzt gleich die gesamte Behandlungsserie verordnen, dann genügt ein einziges Formular für alle Fahrten. In der Alltagsengel-App laden Sie die Verordnung einmal als Foto hoch; sie wird automatisch jeder Fahrt der Serie zugeordnet.

Beispielrechnung: Das kostet eine Krankenfahrt

Mit Verordnung: Frau B. fährt von Offenbach zur Dialyse nach Frankfurt, dreimal pro Woche. Die Krankenkasse übernimmt die Fahrtkosten vollständig; Frau B. zahlt pro Fahrt nur die gesetzliche Zuzahlung zwischen 5 und 10 €. Da sie chronisch krank ist, erreicht sie früh im Jahr die Belastungsgrenze von 1 % ihres Bruttoeinkommens — ab dann fährt sie komplett zuzahlungsfrei.

Als Selbstzahler: Herr T. möchte ohne Verordnung zum Zahnarzt in der Nachbarstadt. Er zahlt den Grundpreis plus Kilometerpauschale seiner Region — transparent vor der Buchung angezeigt, ohne Nacht- oder Wartezuschläge tagsüber. Für die Begleitung in die Praxis nutzt er zusätzlich seinen Entlastungsbetrag.

Häufige Fehler bei der Verordnung — und wie Sie sie vermeiden

  • Verordnung erst nach der Fahrt geholt: Die Verordnung muss grundsätzlich vor der Fahrt ausgestellt werden. Fragen Sie beim Terminvereinbaren in der Praxis direkt danach.
  • Genehmigung vergessen: Serienfahrten (z. B. Dialyse) und Härtefälle müssen vor Fahrtantritt von der Kasse genehmigt werden — bei Pflegegrad 4/5, Pflegegrad 3 mit Mobilitätsbeeinträchtigung und Merkzeichen aG/Bl/H entfällt dieser Schritt.
  • Falsches Transportmittel angekreuzt: Für die sitzende Beförderung genügt „Taxi/Mietwagen" — ein unnötig verordneter KTW kann zu Rückfragen der Kasse führen.
  • Quittungen weggeworfen: Wenn Sie in Vorleistung gehen, brauchen Sie Verordnung und Fahrtbelege für die Erstattung. In der Alltagsengel-App sind alle Fahrten automatisch dokumentiert.

Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte reichen die Rechnung je nach Tarif bei ihrer Versicherung ein — die Erstattungsregeln entsprechen meist denen der gesetzlichen Kassen. Im Zweifel klären wir das vorab in einer kostenlosen Beratung.

Unsere Leistungen

  • Fahrten zu Ärzten, Kliniken und Therapien
  • Begleitung für mobilitätseingeschränkte Personen
  • Pünktliche Abholung und Rückfahrt
  • Abrechnung über Verordnung möglich
  • Verfügbarkeit nach Region und Partnernetz

Transportarten & Preise

Preise werden geladen...

Die Preise richten sich nach Region, Fahrtart, Hilfebedarf, Dokumentenstatus und Partnerverfügbarkeit. Bei ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Kosten ganz oder teilweise.

Für Angehörige: Fahrten aus der Ferne organisieren

Viele Krankenfahrten werden nicht von den Patienten selbst gebucht, sondern von Töchtern, Söhnen oder Enkeln — oft aus einer anderen Stadt. Genau dafür ist die Alltagsengel-App gebaut: Sie legen das Profil für Ihre Eltern an, hinterlegen die Verordnung und buchen die Fahrten von überall. Bei Serienterminen wie Dialyse oder Physiotherapie planen Sie einmal den ganzen Zyklus, und jede Fahrt wird automatisch bestätigt.

Sie sehen in der App, wann der Fahrer abgeholt hat und wann Ihre Angehörigen wieder sicher zu Hause sind — ohne nachtelefonieren zu müssen. Und wenn mehr als eine Fahrt gebraucht wird, etwa jemand, der mit in die Sprechstunde geht, kombinieren Sie die Fahrt mit einer Alltagsbegleitung über den Entlastungsbetrag.

Krankenfahrt bestellen: So funktioniert's

1
Registrieren Sie sich als Kunde bei Alltagsengel
2
Buchen Sie eine Krankenfahrt mit Datum und Ziel
3
Ein Fahrer wird Ihnen zugeteilt und holt Sie ab

Krankenfahrten in Ihrer Stadt

Häufige Fragen zu Krankenfahrten

Was kostet eine Krankenfahrt?

Mit ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Kosten nach §60 SGB V. Es fällt eine gesetzliche Zuzahlung von 10 % an (mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt). Ohne Verordnung fahren Sie als Selbstzahler — die Preise richten sich nach Region, Fahrtart und Hilfebedarf.

Brauche ich eine Verordnung für die Krankenfahrt?

Nein, eine Verordnung ist nur nötig, damit die Krankenkasse zahlt. Ohne Verordnung buchen Sie als Selbstzahler. Haben Sie eine Verordnung? Einfach als Foto oder PDF in der App hochladen.

In welchem Gebiet sind Krankenfahrten verfügbar?

Alltagsengel vermittelt Krankenfahrten in Frankfurt am Main und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet über ein Netz qualifizierter Partnerfahrer.

Wie buche ich eine Krankenfahrt bei Alltagsengel?

Registrieren Sie sich kostenlos bei Alltagsengel, wählen Sie Datum und Zielort, und ein qualifizierter Fahrer wird Ihnen zugeteilt. Die Buchung dauert nur 2 Minuten — direkt in der App.

Übernimmt die Kasse auch Fahrten zur Dialyse oder Chemotherapie?

Ja. Serienfahrten zu Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie gehören zu den anerkannten Ausnahmefällen nach §60 SGB V. Mit Verordnung und Genehmigung der Kasse werden alle Fahrten der Behandlungsserie übernommen — oft per Dauergenehmigung.

Kann ich mich von der Zuzahlung befreien lassen?

Ja. Wer die Belastungsgrenze von 2 % des Bruttoeinkommens (1 % bei chronisch Kranken) erreicht, erhält von der Krankenkasse einen Befreiungsausweis — dann entfällt auch die Zuzahlung von 5–10 € pro Krankenfahrt. Kinder unter 18 sind generell befreit.

Sind auch Fahrten im Rollstuhl möglich?

Ja. Neben der sitzenden Beförderung im Pkw vermitteln wir auch Fahrten mit Rollstuhl-Transport. Geben Sie Ihren Hilfebedarf einfach bei der Buchung an — der passende Fahrzeugtyp wird automatisch ausgewählt.

Darf eine Begleitperson mitfahren?

Ja. Eine Begleitperson fährt bei uns grundsätzlich mit — bei medizinischer Notwendigkeit (vom Arzt bescheinigt) übernimmt die Krankenkasse auch deren Fahrtkosten. Alternativ begleitet Sie ein Alltagsengel-Engel über den Entlastungsbetrag.

Was passiert, wenn sich mein Arzttermin verschiebt?

Kein Problem: Fahrten lassen sich in der App bis kurz vor dem Termin kostenlos verschieben oder stornieren. Bei Serienfahrten passen wir den gesamten Fahrplan an.

Wird beim Krankentransport die Kostenübernahme anders geregelt als bei der Krankenfahrt?

Die Rechtsgrundlage ist dieselbe (§60 SGB V), aber der qualifizierte Krankentransport (KTW) setzt voraus, dass während der Fahrt eine medizinisch-fachliche Betreuung oder liegende Beförderung nötig ist — das kreuzt der Arzt auf dem Muster 4 an. Für die einfache sitzende Krankenfahrt im Pkw genügt „Taxi/Mietwagen" auf der Verordnung; sie ist die günstigste Variante.

Gibt es Arztfahrten speziell für Senioren?

Ja. Unsere Fahrer sind auf Arztfahrten für Senioren eingestellt: Abholung an der Wohnungstür, Hilfe beim Ein- und Aussteigen, Rollator-Verstauung und auf Wunsch Begleitung bis zur Praxisanmeldung. Wer zusätzlich jemanden im Wartezimmer und beim Arztgespräch braucht, kombiniert die Fahrt mit einer Alltagsbegleitung über den Entlastungsbetrag (131 €/Monat).

Weitere Leistungen