Zuzahlung Krankenfahrt — was muss ich zahlen?
Auch wenn die Krankenkasse Ihre Krankenfahrt nach §60 SGB V übernimmt, bleibt ein kleiner Eigenanteil: die gesetzliche Zuzahlung. Die gute Nachricht: Sie ist gedeckelt — maximal 10 € pro Fahrt — und viele Versicherte können sich komplett befreien lassen. Hier sind alle Regeln, Beispielrechnungen und der Weg zur Befreiung.
Die Grundregel: 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 €
Für jede von der Kasse übernommene Krankenfahrt zahlen Versicherte ab 18 Jahren 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 € und höchstens 10 €. Kostet die Fahrt weniger als 5 €, zahlen Sie den tatsächlichen Preis. Wichtig: Hin- und Rückfahrt zählen als zwei Fahrten — mit jeweils eigener Zuzahlung.
| Fahrpreis | 10 %-Regel | Ihre Zuzahlung |
|---|---|---|
| 18 € | 1,80 € → unter Minimum | 5,00 € |
| 40 € | 4,00 € → unter Minimum | 5,00 € |
| 75 € | 7,50 € | 7,50 € |
| 140 € | 14,00 € → über Maximum | 10,00 € |
Beispielrechnung Dialyse: Was kommt im Monat zusammen?
Frau B. fährt dreimal pro Woche zur Dialyse — mit genehmigter Verordnung. Pro Termin fallen zwei Fahrten an (hin und zurück), also 6 Zuzahlungen pro Woche. Bei 5 € Minimum sind das etwa 120 bis 130 € im Monat — bis sie ihre Belastungsgrenze erreicht. Als chronisch Kranke liegt diese bei nur 1 % ihres Bruttoeinkommens: Bei 1.500 € Monatseinkommen (18.000 €/Jahr) sind das 180 € im Jahr. Nach etwa sechs Wochen ist die Grenze erreicht — für den Rest des Jahres fährt Frau B. komplett zuzahlungsfrei.
Die Belastungsgrenze: So werden Sie befreit
- 2 % des Bruttoeinkommens pro Kalenderjahr — die allgemeine Grenze für alle gesetzlichen Zuzahlungen
- 1 % des Bruttoeinkommens für chronisch Kranke (Dauerbehandlung wegen derselben Krankheit, mindestens ein Arztbesuch pro Quartal)
- Es zählen alle Zuzahlungen zusammen: Medikamente, Krankenhaus, Hilfsmittel, Heilmittel — und eben Krankenfahrten
- Bei Familien wird das Bruttoeinkommen um Freibeträge für Angehörige reduziert — die Grenze sinkt entsprechend
- Kinder unter 18 sind bei Krankenfahrten generell zuzahlungsfrei
Praxis-Tipp: Sammeln Sie von Jahresbeginn an alle Quittungen (in der Alltagsengel-App sind Ihre Fahrten automatisch dokumentiert). Sobald die Grenze erreicht ist, beantragen Sie bei der Kasse den Befreiungsausweis — er gilt für den Rest des Kalenderjahres. Manche Kassen bieten an, die voraussichtliche Jahreszuzahlung vorab zu zahlen und direkt ab Januar befreit zu sein.
Und beim Krankentransport? Die Kostenübernahme im Vergleich
Die Zuzahlungsregel ist bei allen Beförderungsarten gleich: Auch beim qualifizierten Krankentransport (KTW) und bei der Rettungsfahrt zahlen Sie 5 bis 10 € pro Fahrt — obwohl die tatsächlichen Kosten dort um ein Vielfaches höher liegen. Der Unterschied liegt in den Voraussetzungen: Der KTW wird nur übernommen, wenn medizinisch-fachliche Betreuung unterwegs nötig ist. Die komplette Abgrenzung mit Vergleichstabelle finden Sie auf unserer Krankenfahrten-Seite, die Übernahmeregeln im Detail im Ratgeber Wann zahlt die Krankenkasse?
Was zahle ich ohne Verordnung?
Ohne Muster-4-Verordnung fahren Sie als Selbstzahler zum regulären Preis: Grundpreis plus Kilometerpauschale, transparent vor der Buchung angezeigt. Wie Sie an die Verordnung kommen, zeigt die Anleitung Krankenfahrt beantragen — Schritt für Schritt.
Sparpotenzial daneben: Entlastungsbetrag & Pflegebox
Wer einen Pflegegrad hat, verschenkt oft Geld an anderer Stelle: Der Entlastungsbetrag von 131 €/Monat (§45b SGB XI) finanziert die Begleitung zum Arzt — jemand, der mit ins Wartezimmer geht, beim Gespräch zuhört und danach den Einkauf erledigt. Und über die Pflegebox gibt es Pflegehilfsmittel im Wert von 42 €/Monat kostenlos nach Hause. Beides ist unabhängig von der Fahrt-Zuzahlung und verfällt, wenn es nicht genutzt wird.
Häufige Fragen zur Zuzahlung
Zählen Hin- und Rückfahrt als eine oder zwei Fahrten?
Als zwei Fahrten. Für die Hinfahrt zur Dialyse und die Rückfahrt nach Hause fällt jeweils eine eigene Zuzahlung von 5 bis 10 € an — bei drei Dialyseterminen pro Woche also bis zu sechs Zuzahlungen.
Müssen Kinder eine Zuzahlung leisten?
Nein. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind bei Krankenfahrten — anders als bei den meisten anderen Leistungen erst ab 18 üblich — grundsätzlich von der Zuzahlung befreit.
Wie beantrage ich die Befreiung von der Zuzahlung?
Sammeln Sie alle Zuzahlungsbelege des Kalenderjahres (Medikamente, Fahrten, Hilfsmittel, Krankenhaus). Sobald 2 % Ihres Bruttoeinkommens (1 % bei chronisch Kranken) erreicht sind, stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse den Antrag auf Befreiung und erhalten einen Befreiungsausweis für den Rest des Jahres.
Gilt mein Befreiungsausweis auch für Krankenfahrten?
Ja. Der Befreiungsausweis der Krankenkasse gilt für alle gesetzlichen Zuzahlungen — auch für die 5 bis 10 € pro Krankenfahrt. Legen Sie ihn bei der Buchung vor bzw. hinterlegen Sie ihn in der App.
Was zahle ich ohne Verordnung?
Ohne Verordnung übernimmt die Kasse nichts — Sie fahren als Selbstzahler zum regulären Fahrpreis (Grundpreis plus Kilometerpauschale der Region). Für Begleitung zu Terminen lässt sich alternativ der Entlastungsbetrag von 131 €/Monat einsetzen.
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