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Krankenfahrt beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

12. Juli 20267 Min. Lesezeit

Eine Krankenfahrt zu beantragen ist einfacher, als viele denken — wenn man die Reihenfolge kennt: erst die Verordnung (Muster 4) vom Arzt, dann (falls nötig) die Genehmigung der Krankenkasse, dann die Fahrt bestellen. Diese Anleitung führt Sie in 5 Schritten durch den gesamten Prozess — inklusive der Fälle, in denen Sie gar keine Genehmigung brauchen.

Schritt 1: Anspruch prüfen — wird Ihre Fahrt übernommen?

Die Krankenkasse zahlt Krankenfahrten nach §60 SGB V nur, wenn sie medizinisch zwingend notwendig sind. Sicher übernommen werden:

  • Fahrten zur stationären Behandlung — Krankenhausaufnahme und Entlassung
  • Serienbehandlungen — Dialyse, Chemotherapie, Strahlentherapie (mit Genehmigung)
  • Ambulante Fahrten mit Pflegegrad 4 oder 5 — genehmigungsfrei
  • Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung — genehmigungsfrei
  • Merkzeichen aG, Bl oder H im Schwerbehindertenausweis — genehmigungsfrei
  • Härtefälle — wenn der Arzt eine zwingende Notwendigkeit bescheinigt und die Kasse vorab genehmigt

Der einfache Arztbesuch ohne eine dieser Voraussetzungen wird nicht übernommen — dann fahren Sie als Selbstzahler oder nutzen für die Begleitung den Entlastungsbetrag (131 €/Monat). Welche Fälle im Detail übernommen werden, erklärt der Ratgeber Wann zahlt die Krankenkasse?

Schritt 2: Die Verordnung (Muster 4) vom Arzt holen

Das Herzstück jedes Antrags ist die „Verordnung einer Krankenbeförderung" — Muster 4. Sie bekommen sie von dem Arzt, der die Behandlung durchführt oder veranlasst. Wichtig:

  • Vor der Fahrt ausstellen lassen — am besten direkt bei der Terminvereinbarung in der Praxis danach fragen
  • Beförderungsmittel: Für die sitzende Krankenfahrt genügt „Taxi/Mietwagen" — ein Krankentransportwagen (KTW) wird nur angekreuzt, wenn unterwegs fachliche Betreuung nötig ist
  • Vollständigkeit prüfen: Grund der Beförderung, Behandlungsort, Hin-/Rückfahrt, Unterschrift und Stempel — unvollständige Verordnungen sind der häufigste Ablehnungsgrund
  • Serienbehandlung? Gleich die gesamte Serie auf einem Formular verordnen lassen

Ausführliche Tipps zum Arztgespräch finden Sie im Ratgeber Krankenfahrt-Verordnung erhalten.

Schritt 3: Genehmigung der Krankenkasse — wenn nötig

Hier trennen sich zwei Wege:

  • Genehmigungsfrei: Mit Pflegegrad 4/5, Pflegegrad 3 plus dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung oder Merkzeichen aG/Bl/H gilt die verordnete Fahrt automatisch als genehmigt. Sie können direkt buchen.
  • Genehmigungspflichtig: Serienfahrten (Dialyse, Chemo, Bestrahlung) und Härtefälle reichen Sie mit der Verordnung bei Ihrer Kasse ein — per Post, in der Geschäftsstelle oder bei den meisten Kassen online. Die Genehmigung muss vor Fahrtantritt vorliegen; bei Serien gilt sie dann für die gesamte Behandlungsdauer.

Schritt 4: Krankenfahrt bestellen

Mit Verordnung (und ggf. Genehmigung) buchen Sie bei einem Fahrdienst, der mit der Kasse abrechnet. Bei Alltagsengel geht das in 2 Minuten: registrieren, Start- und Zieladresse eingeben, Fahrtart wählen (sitzend, Rollstuhl, Tragestuhl) und die Verordnung als Foto oder PDF hochladen. Bei Serienterminen legen wir einen festen Fahrplan an — gleiche Abholzeit, möglichst derselbe Fahrer. Angehörige können Fahrten auch aus der Ferne für ihre Eltern organisieren und sehen in der App, wann die Abholung und die sichere Rückkehr erfolgt sind.

Schritt 5: Abrechnung und Zuzahlung

Der Fahrdienst rechnet direkt mit der Krankenkasse ab — Sie gehen nicht in Vorleistung. Es bleibt die gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt. Wer viel fährt, erreicht schnell die Belastungsgrenze und kann sich befreien lassen. Alle Rechenbeispiele dazu: Zuzahlung Krankenfahrt — was muss ich zahlen?

Tipp für Senioren: Fahrt und Begleitung kombinieren

Die genehmigte Krankenfahrt deckt den Weg — aber nicht das Wartezimmer. Für eine Arztfahrt mit Begleitung kombinieren viele Familien die Krankenfahrt mit einer Alltagsbegleitung: Der Engel begleitet in die Praxis, hört beim Arztgespräch mit und hilft danach beim Einkauf oder Rezept-Einlösen. Die Begleitung läuft über den Entlastungsbetrag (131 €/Monat, §45b SGB XI), die Fahrt über die Verordnung — zwei Töpfe, ein Termin. Mit Pflegegrad lohnt sich zusätzlich die kostenlose Pflegebox (42 €/Monat).

Häufige Fragen zum Antrag

Kann ich eine Krankenfahrt auch rückwirkend beantragen?

Grundsätzlich nein: Die Verordnung muss vor der Fahrt ausgestellt und genehmigungspflichtige Fahrten müssen vor Fahrtantritt genehmigt sein. Nur in echten Ausnahmefällen (z. B. kurzfristige Krankenhauseinweisung) akzeptieren Kassen eine nachträgliche Verordnung.

Wie lange dauert die Genehmigung durch die Krankenkasse?

Bei vollständigen Unterlagen entscheiden die meisten Kassen innerhalb weniger Werktage, oft direkt online. Bei genehmigungsfreien Fällen (Pflegegrad 4/5, Pflegegrad 3 mit Mobilitätsbeeinträchtigung, Merkzeichen aG/Bl/H) entfällt der Schritt komplett.

Muss ich für jede Fahrt einen neuen Antrag stellen?

Nein. Bei Serienbehandlungen wie Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie verordnet der Arzt die gesamte Behandlungsserie auf einem Muster 4, und die Kasse genehmigt die Serie — oft als Dauergenehmigung über mehrere Monate.

Kann ich die Krankenfahrt für meine Eltern beantragen und bestellen?

Ja. Angehörige können die Verordnung in der Praxis abholen, den Antrag bei der Kasse einreichen und die Fahrt buchen — bei Alltagsengel auch komplett aus der Ferne über die App, inklusive Serienplanung für Dialyse- oder Therapietermine.

Was kostet mich die genehmigte Krankenfahrt?

Nur die gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt. Mit Befreiungsausweis (Belastungsgrenze 2 % bzw. 1 % des Bruttoeinkommens) entfällt auch diese.

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