Krankenfahrt Verordnung: Wer bekommt sie & wie beantragen?
Eine Verordnung für Krankenfahrten bedeutet: Die Krankenkasse übernimmt die Fahrtkosten zum Arzt, zur Dialyse oder ins Krankenhaus. Doch wer bekommt diese Verordnung? Und wie sprechen Sie Ihren Arzt am besten darauf an? Dieser Ratgeber erklärt alles Schritt für Schritt — mit den aktuellen Regelungen für 2026.
Was ist eine Verordnung für Krankenfahrten?
Eine Verordnung (auch „Transportschein" oder „Krankenfahrt-Rezept") ist ein ärztliches Dokument, das bestätigt, dass Sie aus medizinischen Gründen einen Fahrdienst zum Arzt oder zur Behandlung benötigen. Rechtsgrundlage ist § 60 SGB V.
Mit dieser Verordnung rechnet der Fahrdienst direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 € pro Fahrt — oder gar nichts, wenn Sie von Zuzahlungen befreit sind.
Wer hat Anspruch? Die 4 wichtigsten Fälle
1. Pflegegrad 4 oder 5
Versicherte mit Pflegegrad 4 oder 5 erhalten die Verordnung für alle medizinisch notwendigen Fahrten — ohne vorherige Genehmigung durch die Kasse. Der Arzt stellt die Verordnung aus, der Fahrdienst rechnet direkt ab.
2. Pflegegrad 3 bei Serienbehandlung
Bei Pflegegrad 3 gilt: Wenn Sie regelmäßig zur selben Behandlung müssen (z.B. Dialyse 3x pro Woche, Chemotherapie, Bestrahlung), genehmigt die Kasse in der Regel die Fahrtkostenübernahme. Hier ist eine vorherige Genehmigung nötig.
3. Schwerbehinderte (Merkzeichen aG, Bl, H)
Menschen mit den Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert), Bl (blind) oder H (hilflos) im Schwerbehindertenausweis haben grundsätzlich Anspruch auf Krankenfahrten — unabhängig vom Pflegegrad.
4. Stationäre Behandlung & Notfälle
Fahrten zur stationären Aufnahme, Entlassung und bei Notfällen werden generell übernommen. Auch ambulante Operationen und vor-/nachstationäre Behandlungen sind abgedeckt.
So erhalten Sie die Verordnung: Schritt für Schritt
Schritt 1: Arzt ansprechen
Sprechen Sie Ihren behandelnden Arzt (Hausarzt oder Facharzt) direkt auf die Verordnung an. Erklären Sie, warum Sie nicht eigenständig zur Behandlung kommen können. Hilfreiche Argumente: Gehbehinderung, Pflegegrad, regelmäßige Fahrten, kein eigenes Auto, kein Angehöriger verfügbar.
Schritt 2: Verordnungsformular (Muster 4)
Der Arzt füllt das Verordnungsformular Muster 4 aus. Darauf stehen: Diagnose, Behandlungsort, Behandlungszeitraum, Fahrtart (sitzend, Rollstuhl, liegend) und ob eine Begleitperson nötig ist.
Schritt 3: Bei der Kasse einreichen (falls nötig)
Bei Pflegegrad 4/5 und Schwerbehinderten (aG, Bl, H) gilt die Genehmigung als erteilt — Sie können sofort fahren. Bei Pflegegrad 3 mit Serienbehandlung muss die Verordnung vor der ersten Fahrt bei der Kasse genehmigt werden (dauert 3–5 Werktage).
Schritt 4: Fahrdienst buchen
Mit der genehmigten Verordnung buchen Sie einen Fahrdienst wie Alltagsengel. Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab — Sie zahlen nur die Zuzahlung (max. 10 €) oder gar nichts bei Befreiung.
Zuzahlung: Was kostet mich die Krankenfahrt?
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und maximal 10 € pro Fahrt. Wenn Sie von Zuzahlungen befreit sind (Belastungsgrenze erreicht), zahlen Sie nichts.
Beispiel: Eine Fahrt kostet 45 €. Ihre Zuzahlung: 4,50 € → aufgerundet auf 5 € (Minimum). Bei einer Fahrt für 120 €: 12 € → gedeckelt auf 10 € (Maximum).
Was tun, wenn der Arzt ablehnt?
Manchmal lehnen Ärzte die Verordnung ab — oft aus Unsicherheit über die Regeln. In diesem Fall können Sie:
- Den Arzt auf § 60 SGB V und die Krankentransport-Richtlinie hinweisen
- Ihren Pflegegrad-Bescheid oder Schwerbehindertenausweis vorlegen
- Einen anderen Arzt (z.B. Facharzt der Behandlung) um die Verordnung bitten
- Bei der Krankenkasse direkt nachfragen — diese kann den Arzt informieren
Serienverordnung: Für regelmäßige Fahrten
Bei wiederkehrenden Terminen (Dialyse, Bestrahlung, Physiotherapie-Serien) kann der Arzt eine Serienverordnung ausstellen. Diese gilt für einen bestimmten Zeitraum (z.B. 3 Monate) und alle Fahrten darin — Sie brauchen nicht für jede einzelne Fahrt ein neues Rezept.
Fazit: Krankenfahrt-Verordnung sichern
Wenn Sie pflegebedürftig, schwerbehindert oder chronisch krank sind, haben Sie sehr wahrscheinlich Anspruch auf eine Krankenfahrt-Verordnung. Scheuen Sie sich nicht, Ihren Arzt darauf anzusprechen — es ist Ihr gutes Recht nach § 60 SGB V.
Bei Alltagsengel helfen wir Ihnen gerne weiter: Wir erklären Ihnen Ihre Optionen und übernehmen die komplette Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
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