Pflegebox bestellen — Komplettanleitung 2026
Jeder Pflegehaushalt mit Pflegegrad hat Anspruch auf eine kostenlose Pflegebox im Wert von bis zu 42 € pro Monat — trotzdem bleibt die Leistung in Millionen Haushalten ungenutzt. Diese Anleitung führt Sie in fünf Schritten von der Anspruchsprüfung bis zur ersten Lieferung: mit Checkliste, realistischen Fristen und den Fehlern, die Sie vermeiden sollten.
Schritt 1: Anspruch prüfen — drei Bedingungen genügen
Rechtsgrundlage ist §40 Absatz 2 SGB XI: Pflegebedürftige haben Anspruch auf „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel" bis zu einer Monatspauschale von 42 € (seit 01.01.2025, vorher 40 €). Der Anspruch besteht, wenn alle drei Punkte zutreffen:
- Anerkannter Pflegegrad 1–5 — schon Pflegegrad 1 genügt
- Pflege zu Hause — in der eigenen Wohnung, bei Angehörigen oder in einer Wohngemeinschaft (nicht im Pflegeheim)
- Pflege mindestens teilweise nicht-professionell — durch Angehörige, Freunde, Nachbarn oder ergänzend zum Pflegedienst
Noch kein Pflegegrad? Dann zuerst den kostenlosen Pflegegrad-Check machen und den Pflegegrad beantragen — der Pflegebox-Anspruch beginnt mit dem Monat der Anerkennung.
Schritt 2: Box zusammenstellen — was hinein darf
Erstattungsfähig sind ausschließlich Produkte aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 54):
- Einmalhandschuhe (Nitril oder Latex)
- Händedesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionsmittel
- Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
- Mundschutz / FFP2-Masken
- Schutzschürzen (Einweg) und Fingerlinge
Stellen Sie die Box nach realem Verbrauch zusammen: Wer täglich bei der Körperpflege hilft, braucht schnell 100–200 Handschuhe im Monat; bei Inkontinenz sind Bettschutzeinlagen wichtiger als Masken. Im Pflegebox-Konfigurator wählen Sie die Produkte in 2 Minuten aus — welche Hilfsmittel Ihnen darüber hinaus zustehen, erklärt der Ratgeber Welche Pflegehilfsmittel stehen mir zu?
Schritt 3: Antrag stellen — selbst oder über den Anbieter
Für den Antrag gibt es zwei Wege:
- Selbst beantragen: Formular „Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch" bei der Pflegekasse anfordern, ausfüllen, einreichen — und danach jeden Monat Quittungen einreichen oder einen Versorgungsvertrag nachweisen. Machbar, aber laufender Aufwand.
- Über einen Anbieter (empfohlen): Sie unterschreiben einmalig eine Vollmacht, der Anbieter füllt den Antrag aus, reicht ihn ein, beantwortet Rückfragen der Kasse und rechnet monatlich direkt ab. Bei Alltagsengel ist das komplett kostenlos — Sie geben nur Pflegegrad, Kasse und Versichertennummer an.
Ein ärztliches Rezept ist nicht nötig — der anerkannte Pflegegrad ist der einzige Nachweis. Das unterscheidet die Pflegebox von technischen Hilfsmitteln wie Pflegebetten, die separat beantragt werden.
Schritt 4: Genehmigung — was die Kasse prüft und wie lange es dauert
Die Pflegekasse prüft nur die drei Anspruchsbedingungen aus Schritt 1. Die Genehmigung kommt in der Regel innerhalb weniger Tage bis zwei Wochen und gilt dauerhaft — solange der Pflegegrad besteht, muss nichts erneuert werden. Nur bei einem Kassenwechsel ist ein neuer Antrag nötig; auch den übernimmt Alltagsengel automatisch.
Eine Ablehnung ist selten und betrifft fast immer einen dieser Fälle: kein anerkannter Pflegegrad, Versorgung im Pflegeheim, oder ein anderer Anbieter rechnet die Pauschale bereits ab. Im letzten Fall genügt die Kündigung beim alten Anbieter (Schritt 5).
Schritt 5: Lieferung — und was Sie danach noch anpassen können
Nach der Genehmigung kommt die erste Box innerhalb von 3–5 Werktagen, danach monatlich automatisch und versandkostenfrei. Wichtig zu wissen:
- Zusammenstellung monatlich anpassbar — mehr Bettschutz, andere Handschuhgröße, weniger Masken
- Pausieren möglich — etwa bei Krankenhaus- oder Kurzzeitpflege-Aufenthalt
- Kündbar ohne Frist — keine Vertragsbindung, keine Mindestlaufzeit
Die 4 häufigsten Fehler beim Pflegebox-Bestellen
- Warten statt bestellen: Die Pauschale verfällt monatlich und ist nicht rückwirkend abrufbar — jeder Monat ohne Box sind bis zu 42 € verloren.
- Einzelkauf in der Drogerie: Wer Handschuhe und Desinfektion selbst kauft, zahlt aus eigener Tasche, obwohl die Kasse die Kosten übernehmen würde. Die Kostenerstattung per Quittung ist möglich, scheitert aber oft an nicht gelisteten Produkten.
- Doppelte Anbieter: Nur ein Anbieter kann pro Monat abrechnen. Beim Wechsel zuerst kündigen, dann neu bestellen.
- Pauschale mit anderen Leistungen verwechseln: Die 42 € sind ein eigener Topf — sie mindern weder das Pflegegeld noch den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat.
Checkliste: Das brauchen Sie für die Bestellung
- Pflegegrad-Bescheid (Pflegegrad 1–5)
- Name der Pflegekasse (z. B. AOK, TK, Barmer)
- Versichertennummer der pflegebedürftigen Person
- Lieferadresse und Telefonnummer für Rückfragen
- 2 Minuten Zeit für den Konfigurator
Häufige Fragen zur Pflegebox-Bestellung
Wie lange dauert es von der Bestellung bis zur ersten Pflegebox?
In der Regel 1–3 Wochen: Der Antrag ist in wenigen Minuten gestellt, die Pflegekasse genehmigt meist innerhalb weniger Tage bis zwei Wochen, danach kommt die erste Box innerhalb von 3–5 Werktagen.
Kann ich die Pflegebox rückwirkend beantragen?
Nein. Die 42-€-Pauschale nach §40 SGB XI ist eine Monatspauschale und verfällt am Monatsende. Verpasste Monate lassen sich nicht nachholen — deshalb lohnt es sich, sofort zu bestellen.
Was brauche ich für den Pflegebox-Antrag?
Nur drei Angaben: den anerkannten Pflegegrad (1–5), die Pflegekasse und die Versichertennummer. Ein ärztliches Rezept ist nicht nötig. Bei Alltagsengel unterschreiben Sie zusätzlich einmalig eine Vollmacht, damit wir den Antrag übernehmen dürfen.
Kann die Pflegekasse den Antrag ablehnen?
Nur in Ausnahmefällen — etwa wenn kein Pflegegrad vorliegt, die Person im Pflegeheim versorgt wird oder bereits ein anderer Anbieter die Pauschale abrechnet. Bei einer Ablehnung lohnt der Widerspruch, wir unterstützen dabei.
Kann ich den Pflegebox-Anbieter wechseln?
Ja, jederzeit. Kündigen Sie beim alten Anbieter (formlos, meist ohne Frist) und bestellen Sie beim neuen — dieser stellt einen neuen Antrag bei der Pflegekasse. Wichtig: Es kann immer nur ein Anbieter pro Monat abrechnen.
Bekomme ich die Pflegebox auch mit Pflegegrad 1?
Ja. Die Pflegebox und der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) sind die beiden Leistungen, die schon ab Pflegegrad 1 in voller Höhe zustehen — zusammen 173 € pro Monat.
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