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Welche Pflegehilfsmittel stehen mir zu?

Veröffentlicht am 12. Juli 2026 | 8 min Lesezeit

„Pflegehilfsmittel" ist ein Sammelbegriff für sehr unterschiedliche Leistungen — von der monatlichen 42-€-Pauschale für Handschuhe und Desinfektion bis zum leihweisen Pflegebett. Wer was bezahlt, hängt von der Art des Hilfsmittels ab. Dieser Überblick zeigt alle Ansprüche, die Zuständigkeiten und den schnellsten Weg zu jeder Leistung.

Die zwei Arten von Pflegehilfsmitteln nach §40 SGB XI

Das Gesetz unterscheidet zum Verbrauch bestimmte und technische Pflegehilfsmittel. Beide stehen jedem Menschen mit anerkanntem Pflegegrad (1–5) zu, der zu Hause gepflegt wird — und beide Ansprüche bestehen parallel, ohne sich gegenseitig zu mindern.

1. Verbrauchshilfsmittel: 42 € jeden Monat (Produktgruppe 54)

Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 € pro Monat (seit 01.01.2025, vorher 40 €) für Produkte, die bei der Pflege verbraucht werden:

  • Einmalhandschuhe — das meistgebrauchte Hilfsmittel: Körperpflege, Wundversorgung, Inkontinenzwechsel
  • Händedesinfektionsmittel — vor und nach jeder Pflegetätigkeit
  • Flächendesinfektionsmittel — Pflegebett, Nachttisch, Griffe
  • Saugende Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch) — schützen Matratze und Bettwäsche
  • Mundschutz / FFP2-Masken — Infektionsschutz in beide Richtungen
  • Schutzschürzen und Fingerlinge — für die Körperpflege

Kein Rezept nötig, keine Zuzahlung — nur ein einmaliger Antrag bei der Pflegekasse. Am einfachsten als monatliche Box: Im Pflegebox-Konfigurator stellen Sie die Produkte in 2 Minuten zusammen, den Antrag übernimmt Alltagsengel. Die komplette Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie im Ratgeber Pflegebox bestellen — Komplettanleitung 2026.

Wichtig: Die Pauschale verfällt am Monatsende und lässt sich nicht ansparen. Bis zu 504 € im Jahr gehen verloren, wenn Sie die Leistung nicht abrufen.

2. Technische Pflegehilfsmittel: Pflegebett, Hausnotruf & Co.

Technische Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege dauerhaft und werden separat beantragt — meist stellt die Pflegekasse sie leihweise zur Verfügung. Bei Kauf beträgt die Zuzahlung höchstens 10 %, maximal 25 € pro Hilfsmittel. Typische Beispiele:

  • Pflegebett mit verstellbarer Liegefläche und Seitengittern
  • Hausnotruf — Zuschuss von 25,50 €/Monat für den Basisdienst
  • Toilettensitzerhöhung, Duschhocker, Badewannenlifter
  • Lagerungshilfen gegen Druckgeschwüre
  • Notrufsysteme und Sturzsensoren

Der Antrag läuft ebenfalls über die Pflegekasse; oft genügt die Empfehlung aus der Pflegeberatung oder dem MD-Gutachten. Diese Hilfsmittel mindern die 42-€-Pauschale nicht — Sie können beides gleichzeitig nutzen.

Abgrenzung: Was zahlt die Krankenkasse statt der Pflegekasse?

Die Faustregel: Pflegekasse zahlt, was der Pflege dient — Krankenkasse zahlt, was eine Krankheit oder Behinderung ausgleicht. Praktisch wichtig:

  • Windeln und Inkontinenzmaterial — bei ärztlich diagnostizierter Inkontinenz Krankenkassen-Leistung mit Rezept, zusätzlich zur 42-€-Pauschale
  • Rollator, Rollstuhl, Gehstock — Krankenkasse, per Rezept
  • Kompressionsstrümpfe, Hörgerät, Brille — Krankenkasse
  • Bettschutzeinlagen, Handschuhe, Desinfektion — Pflegekasse (42-€-Pauschale)

Wer beides braucht, kombiniert die Töpfe: Rezept-Leistungen über die Krankenkasse plus die volle Pflegebox über die Pflegekasse.

Darüber hinaus: Wohnumfeld & digitale Helfer

  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 € Zuschuss pro Maßnahme — etwa für Badumbau, Treppenlift oder Türverbreiterung (ab Pflegegrad 1)
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): bis zu 53 €/Monat für geprüfte Apps, die die häusliche Pflege unterstützen

Alle Ansprüche auf einen Blick

  • 42 €/Monat — Verbrauchshilfsmittel (Pflegebox), ab Pflegegrad 1, ohne Rezept
  • Leihweise / max. 25 € Zuzahlung — technische Pflegehilfsmittel, ab Pflegegrad 1
  • 25,50 €/Monat — Hausnotruf-Zuschuss
  • 4.180 € pro Maßnahme — Wohnumfeldverbesserung
  • 131 €/MonatEntlastungsbetrag für Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe (kein Hilfsmittel, aber oft übersehen)

Welche Budgets Ihnen insgesamt zustehen, rechnet der Budgetrechner aus — alle Leistungen ab Pflegegrad 1 erklärt auch der Ratgeber Pflegegrad 1: Diese Leistungen stehen Ihnen zu.

Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln

Welche Pflegehilfsmittel bekomme ich kostenlos?

Mit Pflegegrad 1–5 und Pflege zu Hause: Verbrauchshilfsmittel bis 42 €/Monat (Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz, Mundschutz, Schürzen) ohne Zuzahlung. Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebett oder Hausnotruf werden separat genehmigt — meist leihweise mit höchstens 25 € Eigenanteil (max. 10 % pro Hilfsmittel).

Mindern Pflegehilfsmittel mein Pflegegeld?

Nein. Die 42-€-Pauschale und technische Hilfsmittel sind eigene Ansprüche nach §40 SGB XI. Sie werden weder auf das Pflegegeld noch auf den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) angerechnet.

Wer zahlt: Pflegekasse oder Krankenkasse?

Faustregel: Dient das Hilfsmittel der Pflege (Pflegebett, Bettschutz, Handschuhe), zahlt die Pflegekasse. Gleicht es eine Krankheit oder Behinderung aus (Rollator, Hörgerät, Inkontinenzmaterial bei diagnostizierter Inkontinenz), zahlt die Krankenkasse — dann mit ärztlichem Rezept.

Bekomme ich Pflegehilfsmittel schon mit Pflegegrad 1?

Ja. Sowohl die 42-€-Pauschale für Verbrauchshilfsmittel als auch technische Pflegehilfsmittel und der Wohnumfeld-Zuschuss (bis 4.180 € pro Maßnahme) stehen ab Pflegegrad 1 in voller Höhe zu.

Was zählt NICHT als Pflegehilfsmittel?

Windeln und Inkontinenzeinlagen laufen nicht über die 42-€-Pauschale, sondern als Krankenkassen-Leistung mit Rezept bei diagnostizierter Inkontinenz. Auch normale Hygieneartikel wie Shampoo oder Feuchttücher sind nicht erstattungsfähig.

Kann ich die 42 € ansparen, wenn ich einen Monat nichts brauche?

Nein, die Pauschale verfällt am Monatsende. Anders der Entlastungsbetrag: Der kann bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden. Deshalb lohnt bei den Verbrauchshilfsmitteln eine laufende monatliche Lieferung.

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