Krankenfahrt: Wann zahlt die Krankenkasse?

10. April 20266 Min. Lesezeit

Viele Patienten benötigen regelmäßig Fahrten zu ärztlichen Behandlungen und Therapien. Die Frage, wer diese Kosten trägt, ist oft unklar. Dieser Artikel klärt auf, unter welchen Bedingungen die Krankenkasse Krankenfahrten bezahlt und wie Sie diese richtig beantragen.

Definition: Was ist eine Krankenfahrt?

Eine Krankenfahrt ist der Transport einer Patientin oder eines Patienten mit medizinischen Gründen, beispielsweise zu ambulanten Behandlungen, Therapien, Arztbesuchen oder zur Dialyse. Sie unterscheidet sich von Krankentransporten dadurch, dass keine professionelle Betreuung während der Fahrt nötig ist – der Patient ist transportfähig, benötigt aber Hilfe bei der Beförderung.

Wann zahlt die Krankenkasse?

Die Krankenkasse übernimmt Krankenfahrten unter folgenden Bedingungen:

Notwendigkeit der Fahrten

Die Fahrt muss medizinisch notwendig sein. Das bedeutet:

  • Fahrt zu einer ambulanten Behandlung oder Therapie, die von der Krankenkasse bezahlt wird
  • Die Person ist nach ärztlicher Bescheinigung nicht in der Lage, die Fahrt selbst zu bewältigen
  • Es gibt keinen Gehilfen (wie Ehepartner), der das unentgeltlich übernehmen kann
  • Die Fahrt führt zu einer Leistungsanbieterin oder einem Leistungsanbieter im Sinne der Sozialversicherung

Fahrtenbewilligung einholen

Sie müssen vor Antritt der Fahrt eine Genehmigung (Fahrtenbewilligung) von Ihrer Krankenkasse einholen. Dies erfolgt durch:

  • Ein ärztliches Attest, in dem der Arzt bescheinigt, dass Sie die Fahrt nicht selbst antreten können
  • Einen Antrag bei der Krankenkasse mit diesem Attest
  • Unterschrift und Stempel des behandelnden Arztes

Zuzahlung beachten

Auch wenn die Krankenkasse die Fahrt bezahlt, müssen Versicherte über 18 Jahren normalerweise eine Zuzahlung leisten. Diese beträgt 10 Prozent der Fahrtkosten, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt. Personen unter 18 Jahren und Versicherte mit Befreiung sind davon ausgenommen.

Krankenfahrten zu verschiedenen Anlaufstellen

Fahrt zum Arzt

Die Kostenübernahme für Fahrten zum niedergelassenen Arzt ist restriktiv. Sie wird in der Regel nur genehmigt, wenn besondere Gründe vorliegen, beispielsweise wenn der Patient bettlägerig ist oder intensive Schmerzen hat.

Fahrt zu Therapien

Fahrten zu physiotherapeutischen Behandlungen, Ergotherapie oder Sprachtherapie werden häufiger bezahlt, da diese als Regelleistung der Krankenkasse gelten.

Fahrt zu Dialysen und Chemotherapien

Für wiederholte Besuche zu Dialyse oder Chemotherapie wird die Fahrt grundsätzlich übernommen, wenn die ärztliche Notwendigkeit bestätigt ist.

Fahrt zur Reha

Fahrten zu Rehabilitationsmaßnahmen werden von der Krankenkasse bezahlt, wenn diese Maßnahme genehmigt ist.

Wer darf die Fahrt durchführen?

Die Krankenkasse akzeptiert verschiedene Anbieter:

  • Krankentransportunternehmen mit Vertrag mit der Krankenkasse
  • Rettungsdienste
  • Anerkannte Fahrdienste
  • In Ausnahmefällen: private Fahrer mit Kostenübernahme nach Rücksprache

Ablauf der Beantragung

Schritt 1: Arztbestätigung erhalten

Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt. Dieser muss auf einem Vordruck (Fahrtenbewilligung) bescheinigen, dass Sie die Fahrt nicht selbst durchführen können.

Schritt 2: Fahrtunternehmen auswählen

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach vertragsgebundenen Fahrtdiensten in Ihrer Region.

Schritt 3: Antrag bei Krankenkasse stellen

Reichen Sie die ärztliche Bescheinigung zusammen mit dem Antrag auf Fahrtenbewilligung bei Ihrer Krankenkasse ein. Dies kann oft schon online erfolgen.

Schritt 4: Fahrt buchen und durchführen

Nach Genehmigung können Sie die Fahrt buchen. Der Fahrtdienst rechnet direkt mit der Krankenkasse ab; Sie zahlen nur die Zuzahlung.

Alternative: AlltagsEngel Fahrtdienste

Wenn Sie eine Fahrt benötigen, die von der Krankenkasse nicht übernommen wird, oder wenn Sie sich durch den Genehmigungsprozess belastet fühlen, bietet AlltagsEngel flexible Fahrtoptionen. Über AlltagsEngel können Sie schnell einen zuverlässigen Fahrtdienst buchen – ohne lange Genehmigungsprozesse. Besonders für regelmäßige Fahrten außerhalb der Krankenkassenleistungen oder für Fahrten mit zusätzlichen Betreuungsbedürfnissen ist AlltagsEngel eine praktische Lösung.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich auch eine Privatperson fahren lassen?

Ja, aber die Krankenkasse muss vorher zustimmen. Sie erstattet dann meist nur die üblichen Fahrtkosten, nicht die Verdienstausfälle des Fahrers.

Wie lange gültig ist die Bewilligung?

Eine Fahrtenbewilligung gilt üblicherweise für die Dauer der Behandlung, mindestens aber für 6 Wochen bis 3 Monate, je nach Krankenkasse.

Was, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Sie haben das Recht, Einspruch einzulegen. Fordern Sie schriftlich eine Begründung an und konsultieren Sie ggf. eine Patientenberatung.

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