Verhinderungspflege beantragen: 1.612€ pro Jahr nutzen
Pflegende Angehörige brauchen Pausen. Genau dafür gibt es Verhinderungspflege – eine Leistung der Pflegekasse, die bis zu 1.612€ pro Jahr bereitstellt. Doch viele Pflegefamilien wissen gar nicht, dass sie Anspruch darauf haben. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie Verhinderungspflege beantragen und optimal nutzen.
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse für Menschen mit Pflegebedarf (ab Pflegegrad 2). Wenn Ihr privater Pflegeperson (z. B. ein Familienmitglied) wegen Urlaub, Krankheit oder Erschöpfung nicht pflegen kann, zahlt die Krankenkasse einen Ersatzpfleger. So entlastet die Verhinderungspflege pflegende Angehörige und sichert die Betreuung des Pflegebedürftigen.
Wer hat Anspruch?
Sie haben Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie haben einen anerkannten Pflegegrad (2–5)
- Sie werden zu Hause von einer Privatperson gepflegt
- Die Pflegeperson muss die Pflege zeitweilig unterbrechen (Urlaub, Krankheit, Erschöpfung)
- Sie nehmen seit mindestens 6 Monaten Leistungen von dieser Pflegeperson in Anspruch
Wie viel Geld gibt es?
Die Pflegekasse zahlt bis zu 1.612€ pro Jahr für Verhinderungspflege. Das sind etwa 134€ pro Monat oder rund 38€ pro Tag. Die genaue Höhe hängt von Ihrem Pflegegrad ab:
- Pflegegrad 2–3: bis zu 1.612€
- Pflegegrad 4–5: bis zu 1.612€
So beantragen Sie Verhinderungspflege
Schritt 1: Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse
Rufen Sie Ihre Pflegekasse an oder füllen Sie einen Antrag aus. Sie brauchen keine großen Formalitäten – ein einfaches Schreiben reicht oft aus.
Schritt 2: Finden Sie eine Ersatzpflegeperson
Das kann ein Freund, ein Familienmitglied oder ein professioneller Pflegehelfer sein. Auch Profis von Pflegediensten sind möglich.
Schritt 3: Reichen Sie die Rechnung ein
Nach der Betreuung reichen Sie die Rechnung und eine Bescheinigung der Pflegeperson bei Ihrer Krankenkasse ein.
Kombination mit §45b – Der Kniff für mehr Geld
Hier ist der entscheidende Trick: Sie können Verhinderungspflege und die §45b-Leistung kombinieren. Mit §45b bekommen Sie zusätzliche 125€ pro Monat für Betreuungsleistungen. Diese können Sie auch für Verhinderungspflege einsetzen.
Praktisch bedeutet das: Nutzen Sie zuerst Ihre monatliche Verhinderungspflege (1.612€ pro Jahr), und wenn Sie mehr Unterstützung brauchen, greifen Sie auf §45b-Mittel zurück.
Tipps für die Praxis
- Planen Sie rechtzeitig: Beantragen Sie Verhinderungspflege 2–3 Monate vorher.
- Nutzen Sie Ihre Ansprüche: Viele Pflegefamilien schöpfen ihre 1.612€ nicht aus – vergeben Sie Geld!
- Digitale Lösungen nutzen: Apps wie AlltagsEngel vermitteln schnell geprüfte Betreuungskräfte, die Verhinderungspflege abrechnen können.
- Kombinieren Sie mit anderen Leistungen: Häusliche Krankenpflege und Verhinderungspflege können kombiniert werden.
Häufige Fragen
Kann ich Verhinderungspflege mehrmals im Jahr nutzen?
Ja, solange die Gesamtsumme von 1.612€ im Jahr nicht überschritten wird.
Ist Verhinderungspflege steuerfrei?
Ja, wenn die Pflegeperson diese als Einkommen versteuert.
Was passiert mit ungenutztem Geld?
Das Geld verfällt am Ende des Jahres – daher sollten Sie Ihre Ansprüche nutzen!
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