Entlastungsbetrag beantragen: Schritt-für-Schritt Anleitung 2026

12. April 20265 Min. Lesezeit

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI bietet bis zu 125 Euro monatlich für pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad. Viele Betroffene wissen jedoch nicht, wie man diesen Betrag beantragt und welche Dokumente notwendig sind. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen den kompletten Weg zur erfolgreichen Beantragung.

Was ist der Entlastungsbetrag nach § 45b?

Der Entlastungsbetrag ist eine finanzielle Leistung der Pflegekasse für Personen mit Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5. Er kann monatlich für qualifizierte Helfer und Dienstleistungen verwendet werden, die den Alltag erleichtern – wie Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter oder Einkaufshilfen. Der Höchstbetrag liegt bei 125 Euro pro Monat, insgesamt also 1.500 Euro pro Jahr.

Voraussetzungen für die Beantragung

Um den Entlastungsbetrag zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5)
  • Sie sind bei einer gesetzlichen Pflegekasse versichert
  • Sie haben noch keine geleisteten Mittel aus diesem Jahr aufgebraucht
  • Der Anbieter Ihrer Dienstleistung ist zugelassen (z.B. nach § 45a oder als Alltagsbegleiter)

Schritt-für-Schritt Beantragung

Schritt 1: Pflegekasse kontaktieren

Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Pflegekasse auf. Sie können anrufen, einen Brief schreiben oder oft auch online einen Antrag stellen. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Versichertenkarte oder im Internet. Fragen Sie direkt nach dem Antrag für den Entlastungsbetrag nach § 45b.

Schritt 2: Antrag ausfüllen

Die Pflegekasse sendet Ihnen einen Antrag zu. Dieser ist relativ kurz und fragt nach Ihren persönlichen Daten, dem Pflegegrad und den geplanten Dienstleistungen. Füllen Sie alle Felder sorgfältig aus und unterschreiben Sie den Antrag.

Schritt 3: Erforderliche Dokumente sammeln

Folgende Dokumente sollten Sie zum Antrag beifügen:

  • Kopie Ihres Pflegegrades (Bescheid der Pflegekasse)
  • Nachweis über die Zulassung des Anbieters
  • Ggf. Angebot oder Kostenplan der Dienstleistung
  • Kopie Ihrer Versichertenkarte

Schritt 4: Antrag einreichen

Senden Sie den unterschriebenen Antrag mit den Dokumenten per Post an Ihre Pflegekasse. Bewahren Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen auf. Sie erhalten normalerweise eine Eingangsbestätigung.

Schritt 5: Genehmigung abwarten

Die Pflegekasse prüft Ihren Antrag, was in der Regel 2-4 Wochen dauert. Bei Fragen wird die Kasse Sie kontaktieren. Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid mit den genauen Bedingungen.

Häufige Fehler vermeiden

Viele Anträge verzögern sich durch einfache Fehler:

  • Unvollständige Anträge: Prüfen Sie, dass alle Pflichtfelder ausgefüllt sind
  • Fehlende Unterschrift: Der Antrag muss immer unterschrieben sein
  • Nicht autorisierter Anbieter: Prüfen Sie die Zulassung des Diensteanbieters vorher
  • Fehlerhafte Kontodaten: Überprüfen Sie Ihre Bankverbindung für die Rückerstattung

Wie AlltagsEngel Ihnen hilft

Die Beantragung des Entlastungsbetrags kann kompliziert wirken, besonders wenn Sie bereits Pflegeverantwortungen haben. AlltagsEngel verfügt über umfangreiche Erfahrung mit den aktuellen Vorgaben und Anforderungen der Pflegekassen. Über AlltagsEngel können Sie direkt zugelassene Alltagsbegleiter und Helfer finden, die den Entlastungsbetrag annehmen. Unsere Helfer sind bereits korrekt registriert und Sie müssen sich keine Sorgen um die Abrechnungsformalitäten machen. So können Sie Ihre monatlichen 125 Euro sicher nutzen, ohne sich mit bürokratischen Details belastet zu fühlen.

Wichtige Fristen beachten

Der Entlastungsbetrag wird pro Kalenderjahr gewährt. Noch nicht verbrauchte Beträge können unter bestimmten Bedingungen ins nächste Jahr übertragen werden. Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse über die genauen Regelungen.

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