Selbstständig als Alltagsbegleiter/in
Eigener Stundensatz, eigene Kunden, kein Papierkram — mit der Alltagsengel-Plattform starten Sie Ihre Selbstständigkeit in der Alltagsbegleitung ohne Bürokratie-Hürden.
Warum selbstständig?
Als angestellte Betreuungskraft verdienen Sie oft Mindestlohn bei festen Schichten. Selbstständige Alltagsbegleiter bestimmen ihren Stundensatz, wählen ihre Einsatzzeiten und entscheiden selbst, welche Kunden sie betreuen. Alltagsengel liefert die Infrastruktur: Kundenanfragen, digitale Abrechnung, Leistungsnachweis und Monatsabschluss.
Der Einstieg gelingt auch nebenberuflich: Viele unserer Partner starten mit 10–15 Stunden pro Woche neben ihrem Hauptjob oder der Familienarbeit.
Was verdienen Sie?
| Stunden/Woche | Stundensatz | Brutto/Monat |
|---|---|---|
| 10 Std. | 25 € | ca. 1.083 € |
| 15 Std. | 25 € | ca. 1.625 € |
| 20 Std. | 25 € | ca. 2.167 € |
| 20 Std. | 30 € | ca. 2.600 € |
Berechnung: Stunden × Stundensatz × 4,33 Wochen/Monat. Abzüglich Krankenversicherung, Steuern und ggf. Rentenversicherung. Keine Steuerberatung — Werte dienen der Orientierung.
Checkliste: Gründung als Alltagsbegleiter
- Gewerbeanmeldung beim zuständigen Ordnungsamt
- Steuernummer beim Finanzamt beantragen
- Erweitertes Führungszeugnis beantragen (Belegart OE)
- Optional: §45a-Qualifizierung (40–160 Stunden je Bundesland)
- Bei Alltagsengel registrieren — Profil anlegen, Region wählen
- Unterlagen hochladen, Kennenlerngespräch
- Profil wird freigeschaltet — erste Kundenanfragen erhalten
Häufige Fragen
Brauche ich einen Gewerbeschein für Alltagsbegleitung?
Ja, in der Regel melden Sie ein Gewerbe an oder arbeiten freiberuflich. Der Einstieg ist unkompliziert: Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt, Steuernummer vom Finanzamt — das reicht zum Start. Alltagsengel berät Sie nicht steuerlich, aber wir kennen den Ablauf und geben Ihnen Orientierung.
Was verdiene ich als selbstständiger Alltagsbegleiter?
Das hängt von Ihrem Stundensatz und Ihren Stunden ab. Auf Alltagsengel starten viele mit 20–30 €/Stunde. Bei 20 Stunden pro Woche und 25 €/Stunde sind das rund 2.000 € brutto im Monat — abzüglich Sozialabgaben und Steuern.
Kann ich die Kleinunternehmerregelung nutzen?
Ja, wenn Ihr Jahresumsatz unter 25.000 € liegt (Stand 2026). Dann entfällt die Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen. Die meisten nebenberuflichen Alltagsbegleiter liegen darunter.
Wie bekomme ich Kunden als selbstständiger Alltagsbegleiter?
Über die Alltagsengel-Plattform erhalten Sie Kundenanfragen aus Ihrer Region — ohne eigene Werbung. Zusätzlich können Sie eigene Kunden mitbringen und über die Plattform abrechnen (ohne Vermittlungsgebühr).
Brauche ich eine Anerkennung nach § 45a SGB XI?
Nicht zwingend. Ohne Anerkennung können Sie als Selbstzahler-Alltagsbegleiter arbeiten. Mit der Anerkennung nach Landesrecht (§ 45a SGB XI) können Ihre Kunden zusätzlich den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat einsetzen — das macht Sie attraktiver am Markt.