Haushaltshilfe
Haushaltshilfe im Rhein-Main-Gebiet
Reinigung, Wäsche, Einkauf und Kochen — versichert, zuverlässig und mit fester Bezugsperson
Wenn der Haushalt zu viel wird
Es fängt selten mit einem großen Ereignis an. Der Wäschekorb bleibt stehen, der Einkauf wird zur Tagesaufgabe, das Bad wartet auf später. Eine Haushaltshilfe nimmt genau diese Dinge ab — damit die Kraft für das bleibt, was Freude macht.
Unsere Kräfte sind geschult, versichert und kommen regelmäßig zur vereinbarten Zeit. Sie erhalten eine feste Bezugsperson, keine wechselnden Gesichter.
Unsere Leistungen im Haushalt
- Reinigung — Staubsaugen, Wischen, Bad und Küche, Fenster nach Absprache
- Wäsche — Waschen, Trocknen, Bügeln, Bettwäsche wechseln
- Einkauf — Wocheneinkauf, Getränkekisten, Verräumen in der Wohnung
- Küche — Kochen nach Ihren Wünschen, Spülen, Vorräte im Blick behalten
- Ordnung — Müll und Altpapier entsorgen, Post sortieren, Blumen gießen
- Botengänge — Apotheke, Post, Reinigung, Rezept abholen
Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung?
Die Haushaltshilfe kümmert sich um die Wohnung: putzen, waschen, einkaufen, kochen. Die Alltagsbegleitung kümmert sich um den Menschen: Begleitung zum Arzt, Spaziergänge, Gespräche, Gesellschaft.
Beides steht unter demselben Entlastungsbetrag, und beides lässt sich in einem Termin verbinden. Was Sie brauchen, klären wir vorab in Ruhe — Sie müssen sich nicht vorher entscheiden.
Kosten und Finanzierung
Pflegebedürftigen mit Pflegegrad steht der Entlastungsbetrag grundsätzlich zur Verfügung, bereits ab Pflegegrad 1. Nicht genutzte Beträge verfallen am 30. Juni des Folgejahres. Alltagsengel befindet sich aktuell im Anerkennungsverfahren nach § 45a SGB XI. Nach erfolgter Anerkennung können berechtigte Pflegebedürftige Leistungen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abrechnen.
Unabhängig davon sind haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG mit 20 % der Arbeitskosten absetzbar (höchstens 4.000 € im Jahr), sofern eine Rechnung vorliegt und per Überweisung gezahlt wird.
Haushaltshilfe in Ihrer Stadt
Wir sind im Rhein-Main-Gebiet unterwegs — mit eigener Seite je Stadt:
- Haushaltshilfe Offenbach am Main
- Haushaltshilfe Hanau
- Haushaltshilfe Maintal
- Haushaltshilfe Bad Homburg
- Haushaltshilfe Neu-Isenburg
- Haushaltshilfe Eschborn
- Haushaltshilfe Frankfurt-Höchst
- Haushaltshilfe Darmstadt
- Haushaltshilfe Wiesbaden
- Haushaltshilfe Bad Vilbel
- Haushaltshilfe Rodgau
- Haushaltshilfe Main-Taunus-Kreis
- Haushaltshilfe Friedberg (Wetterau)
- Haushaltshilfe Aschaffenburg
- Haushaltshilfe Gießen
- Haushaltshilfe Marburg
- Haushaltshilfe Kassel
- Haushaltshilfe Fulda
- Haushaltshilfe Limburg an der Lahn
- Haushaltshilfe Mainz
- Haushaltshilfe Köln
- Haushaltshilfe Düsseldorf
- Haushaltshilfe Essen
- Haushaltshilfe Dortmund
- Haushaltshilfe Bonn
In Frankfurt am Main sind wir im gesamten Stadtgebiet im Einsatz — diese Seite gilt zugleich für Frankfurt.
Jetzt unverbindlich vormerken
Wir bauen unser Angebot laufend aus. Lassen Sie sich kostenlos vormerken — wir melden uns, sobald wir in Ihrer Region starten können. Es entsteht kein Vertrag und keine Zahlungspflicht.
Rückruf vereinbaren
Fragen zur Haushaltshilfe oder zum Entlastungsbetrag? Hinterlassen Sie Ihre Nummer — wir rufen zurück, kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen zur Haushaltshilfe
Was macht eine Haushaltshilfe konkret?
Reinigung der Wohnung, Wäsche waschen und bügeln, Einkaufen, Kochen, Spülen, Müll entsorgen und Botengänge wie Apotheke oder Post. Medizinische Leistungen gehören nicht dazu — dafür ist ein Pflegedienst zuständig.
Was kostet eine Haushaltshilfe?
Ab 32 € pro Stunde. Pflegebedürftigen mit Pflegegrad steht nach § 45b SGB XI grundsätzlich ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 € zur Verfügung, bereits ab Pflegegrad 1. Alltagsengel befindet sich aktuell im Anerkennungsverfahren nach § 45a SGB XI. Nach erfolgter Anerkennung können berechtigte Pflegebedürftige Leistungen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abrechnen.
Brauche ich einen Pflegegrad?
Nein. Unsere Haushaltshilfe steht auch Menschen ohne Pflegegrad offen — dann als Selbstzahler. Ein Pflegegrad ist nur für die Nutzung des Entlastungsbetrags nötig.
Ist das dasselbe wie Alltagsbegleitung?
Nein. Die Haushaltshilfe kümmert sich um die Wohnung — putzen, waschen, einkaufen, kochen. Die Alltagsbegleitung kümmert sich um den Menschen — Begleitung zum Arzt, Spaziergänge, Gesellschaft. Beides lässt sich in einem Termin verbinden.
Kann ich Haushaltshilfe steuerlich absetzen?
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind nach § 35a EStG mit 20 % der Arbeitskosten absetzbar, höchstens 4.000 € im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung. Verbindlich klärt das Ihr Steuerberater oder Finanzamt.
Kommt immer dieselbe Person?
Ja, das ist unser Anspruch. Sie erhalten eine feste Bezugsperson statt wechselnder Kräfte — wer regelmäßig in Ihre Wohnung kommt, soll ein bekanntes Gesicht sein.
Als Haushaltshilfe arbeiten
Wir suchen laufend zuverlässige Menschen im Rhein-Main-Gebiet. Eine pflegerische Ausbildung ist nicht nötig — Sorgfalt und Verlässlichkeit zählen mehr. Du bestimmst selbst, wie viele Stunden du übernimmst.