Warteliste
Warteliste für Alltagsbegleitung
Wir bauen unser Angebot im Rhein-Main-Gebiet auf. Lassen Sie sich unverbindlich vormerken — kostenlos und jederzeit widerrufbar.
Wo wir gerade stehen
Alltagsengel befindet sich aktuell im Anerkennungsverfahren nach § 45a SGB XI. Nach erfolgter Anerkennung können berechtigte Pflegebedürftige Leistungen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abrechnen.
Solange der Bescheid aussteht, sagen wir Ihnen keine Kostenübernahme zu — das wäre ein Versprechen, das wir heute nicht halten könnten. Was wir zusagen können: Sie stehen auf der Liste, und Sie hören von uns, sobald es losgeht.
Was ist Alltagsbegleitung?
Alltagsbegleitung ist Unterstützung bei den Dingen, die den Tag ausmachen: der Einkauf, der Weg zum Arzt, der Haushalt, ein Gespräch am Nachmittag. Sie ist keine medizinische Pflege und ersetzt keinen Pflegedienst — sie setzt daneben an, dort wo Selbstständigkeit erhalten bleiben soll.
Gedacht ist sie für Seniorinnen und Senioren, die zu Hause leben möchten, für Menschen mit beginnender Demenz, und für pflegende Angehörige, die regelmäßige Entlastung brauchen, um selbst gesund zu bleiben. Sie erhalten eine feste Bezugsperson statt wechselnder Kräfte.
Unsere Leistungen im Überblick
- Alltagsbegleitung & Gesellschaft
- Haushaltshilfe
- Einkaufs- und Besorgungshilfe
- Begleitung zu Arztterminen
- Betreuung bei Demenz
- Entlastung für pflegende Angehörige
- Krankenfahrten
- Pflegebox (Pflegehilfsmittel)
Im Formular können Sie angeben, woran Sie Interesse haben — das hilft uns, die Beratung vorzubereiten. Eine Festlegung ist es nicht.
Regionen, in denen wir aufbauen
Unser Schwerpunkt liegt im Rhein-Main-Gebiet. Steht Ihr Ort nicht in der Liste, wählen Sie im Formular „Anderer Ort im Rhein-Main-Gebiet“ — auch das ist für uns eine wichtige Information.
- Frankfurt am Main
- Frankfurt-Höchst
- Offenbach am Main
- Hanau
- Maintal
- Bad Vilbel
- Bad Homburg
- Main-Taunus-Kreis
- Eschborn
- Neu-Isenburg
- Rodgau
- Darmstadt
- Wiesbaden
- Mainz
Der Entlastungsbetrag — 131 € im Monat
Pflegebedürftigen mit Pflegegrad steht dieser Betrag grundsätzlich zur Verfügung, bereits ab Pflegegrad 1. Nicht genutzte Beträge verfallen am 30. Juni des Folgejahres. Alltagsengel befindet sich aktuell im Anerkennungsverfahren nach § 45a SGB XI. Nach erfolgter Anerkennung können berechtigte Pflegebedürftige Leistungen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abrechnen.
Mehr dazu auf unserer Seite zum Entlastungsbetrag und im Budgetrechner.
Häufige Fragen
Was kostet die Vormerkung?
Nichts. Die Vormerkung ist kostenlos und unverbindlich. Es entsteht kein Vertrag und keine Zahlungspflicht. Sie können sich jederzeit formlos wieder abmelden.
Kann ich die Leistungen über die Pflegekasse abrechnen?
Alltagsengel befindet sich aktuell im Anerkennungsverfahren nach § 45a SGB XI. Nach erfolgter Anerkennung können berechtigte Pflegebedürftige Leistungen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abrechnen. Bis dahin können Sie unsere Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Wir beraten Sie kostenlos zu allen Finanzierungswegen.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Pflegebedürftigen mit Pflegegrad steht nach § 45b SGB XI grundsätzlich ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 € zur Verfügung — bereits ab Pflegegrad 1. Nicht genutzte Beträge verfallen am 30. Juni des Folgejahres.
Brauche ich einen Pflegegrad?
Nein. Für die Vormerkung ist kein Pflegegrad nötig, und unsere Alltagsbegleitung steht auch Menschen ohne Pflegegrad offen. Die Angabe im Formular ist freiwillig und hilft uns nur, die Beratung vorzubereiten.
Wann melden Sie sich?
Sobald wir in Ihrer Region starten — und in jedem Fall, sobald der Bescheid zur Anerkennung nach § 45a SGB XI vorliegt. Bis dahin hören Sie von uns nur, wenn Sie eine konkrete Frage gestellt haben.
Was passiert mit meinen Daten?
Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Vormerkung gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Speicherung jederzeit widersprechen; Einzelheiten stehen in unseren Datenschutzhinweisen.
Sie möchten als Alltagsbegleiter arbeiten?
Wir suchen laufend Menschen, die Zeit und Geduld mitbringen. Eine pflegerische Ausbildung ist nicht nötig.