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Haushaltshilfe in Fulda

Einkaufen, Kochen, Putzen — Unterstützung im Haushalt für Pflegebedürftige und Senioren

Was umfasst unsere Haushaltshilfe?

Haushaltshilfe bedeutet: Jemand übernimmt die Aufgaben, die im eigenen Haushalt anfallen und die Sie nicht mehr allein bewältigen können oder wollen. Das beginnt beim Wocheneinkauf und reicht bis zum Bettenmachen.

Unsere Kräfte in Fulda sind geschult, versichert und kommen regelmäßig zur vereinbarten Zeit. Sie erhalten eine feste Bezugsperson — keine wechselnden Gesichter, sondern jemanden, der Ihre Wohnung, Ihre Vorlieben und Ihre Abläufe kennt.

Einkaufen — Lebensmittel nach Ihrem Einkaufszettel, Getränke, Drogerieware, Apothekenbesuche. Die Einkäufe werden in die Wohnung gebracht und eingeräumt. Wenn Sie möchten, begleiten wir Sie auch persönlich zum Einkauf.

Kochen — Mahlzeiten zubereiten nach Ihren Wünschen, auch Diätkost oder Schonkost bei gesundheitlichen Einschränkungen. Reste werden portioniert und im Kühlschrank verstaut, damit Sie auch an den Tagen ohne Haushaltshilfe gut versorgt sind.

Putzen — Staubsaugen, Wischen, Bad und Küche reinigen, Staub wischen. Fensterputzen nach Absprache. Die Reinigung folgt Ihrem Rhythmus — nicht einem starren Plan.

Wäsche — Waschen, Trocknen, Bügeln, Bettwäsche wechseln, Kleidung falten und in den Schrank einräumen. Auch der Gang zur Reinigung gehört dazu.

Ordnung und Botengänge — Müll entsorgen, Post sortieren, Behördenpost bearbeiten, Blumen gießen, Pflanzen pflegen, Rezepte abholen, Pakete zur Post bringen. Alles, was im Alltag liegen bleibt, wenn die Kraft nicht mehr für alles reicht.

Für wen ist Haushaltshilfe gedacht?

Haushaltshilfe ist kein Zeichen von Schwäche — sie ist eine pragmatische Lösung für Menschen, deren Alltag sich verändert hat. In Fulda nutzen vor allem diese Gruppen unsere Unterstützung:

  • Senioren, die nicht mehr selbst kochen oder putzen können — sei es wegen nachlassender Kraft, eingeschränkter Beweglichkeit oder einfach, weil der Haushalt allein nicht mehr zu schaffen ist
  • Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Operation — die Wochen nach der Entlassung sind oft die schwersten, gerade wenn das Bücken, Tragen oder Stehen noch nicht wieder geht
  • Pflegende Angehörige, die Entlastung brauchen — wer einen Familienangehörigen pflegt, hat für den eigenen Haushalt oft keine Kraft mehr. Die Haushaltshilfe nimmt genau diese Last ab
  • Menschen mit eingeschränkter Mobilität — wer im Rollstuhl sitzt, mit Rollator unterwegs ist oder an einer chronischen Erkrankung leidet, für den ist der Wocheneinkauf eine Tagesaufgabe
  • Alleinstehende ohne familiäre Unterstützung — nicht jeder hat Kinder oder Nachbarn, die einspringen. Eine verlässliche Haushaltshilfe füllt genau diese Lücke

Haushaltshilfe in Ihrem Fuldaer Stadtteil

In Fulda sind unsere Haushaltshilfen in der Kernstadt und in den Stadtteilen unterwegs — von Horas und Lehnerz im Westen bis Neuenberg und Kohlhaus im Osten. Auch in der Innenstadt rund um den Dom, am Universitätsplatz und im Bereich Bahnhof sind wir im Einsatz.

  • Horas — eines der größten Wohngebiete Fuldas, gut angebunden und mit eigener Nahversorgung
  • Neuenberg — ruhige Wohnlage am östlichen Stadtrand, kurze Wege ins Zentrum
  • Aschenberg — liegt spürbar über der Innenstadt; wer von dort zum Einkaufen hinunterläuft, hat den Rückweg mit vollen Taschen vor sich
  • Kohlhaus — südlich der Kernstadt gelegen, mit dörflichem Charakter und begrenzter Nahversorgung
  • Lehnerz — im Westen der Stadt, angrenzend an Horas, gut erreichbar über die B 254
  • Innenstadt / Dom — rund um den Fuldaer Dom, das Stadtschloss und die Altstadt; Altbauten, oft ohne Aufzug

Ihr Stadtteil ist nicht dabei? Fragen Sie trotzdem an — wir bauen das Einsatzgebiet laufend aus, und Ihre Anfrage zeigt uns, wo der Bedarf ist.

Leistungen im Detail

  • Lebensmitteleinkauf und Besorgungen (Supermarkt, Wochenmarkt, Apotheke)
  • Mahlzeiten zubereiten — auch Diätkost und Schonkost
  • Wohnungsreinigung und Aufräumen (Staubsaugen, Wischen, Bad, Küche)
  • Wäschepflege — waschen, trocknen, bügeln, einräumen
  • Müllentsorgung und Recycling (Gelber Sack, Altpapier, Biomüll)
  • Blumen- und Pflanzenpflege (gießen, Balkonkästen, leichte Gartenarbeit)
  • Betten beziehen und frische Bettwäsche auflegen
  • Kühlschrank einräumen und Vorratshaltung (Verfallsdaten prüfen, Bestand auffüllen)
  • Post sortieren und Behördenpost vorbereiten
  • Botengänge — Rezepte abholen, Reinigung, Pakete zur Post

Was genau gebraucht wird, besprechen wir vorab in Ruhe. Es gibt kein festes Paket, das Sie abnehmen müssen — jeder Haushalt ist anders.

Preise und Kostenübernahme

Haushaltshilfeauf Anfrage
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)131 €/Monat
Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI)42 €/Monat
Haftpflichtversichertja

Pflegebedürftigen mit Pflegegrad (1–5) steht der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich grundsätzlich zur Verfügung. Nicht genutzte Beträge verfallen am 30. Juni des Folgejahres. Alltagsengel befindet sich aktuell im Anerkennungsverfahren nach § 45a SGB XI. Nach erfolgter Anerkennung können berechtigte Pflegebedürftige Leistungen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abrechnen.

Unabhängig davon sind haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG mit 20 % der Arbeitskosten steuerlich absetzbar (höchstens 4.000 € im Jahr) — vorausgesetzt, es gibt eine Rechnung und Sie zahlen per Überweisung.

Mehr dazu auf unseren Seiten zum Entlastungsbetrag, zur Finanzierung und im Budgetrechner.

Kombination mit anderen Leistungen

Haushaltshilfe lässt sich mit anderen Unterstützungsangeboten verbinden. In Fulda nutzen viele Familien mehrere Bausteine gleichzeitig:

  • Alltagsbegleitung + Haushaltshilfe — die Alltagsbegleitung kümmert sich um den Menschen (Arztbegleitung, Spaziergänge, Gespräche), die Haushaltshilfe um die Wohnung. Beides steht unter demselben Entlastungsbetrag und lässt sich in einem Termin verbinden
  • Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) — wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist (Urlaub, Krankheit, Erholung), steht Ihnen ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zur Verfügung. Dieser Betrag ist unabhängig vom Entlastungsbetrag — zusammen ergeben sich bis zu 5.111 € pro Jahr
  • Steuerbonus nach § 35a EStG — haushaltsnahe Dienstleistungen sind mit 20 % der Arbeitskosten absetzbar, höchstens 4.000 € im Jahr. Das gilt für die Haushaltshilfe ebenso wie für die Alltagsbegleitung, sofern eine Rechnung vorliegt und per Überweisung gezahlt wird

So funktioniert es — in drei Schritten

  1. Bedarf klären — Sie rufen uns an oder hinterlassen Ihre Nummer. Wir besprechen, welche Aufgaben im Haushalt anfallen, wie oft Unterstützung gewünscht ist und ob ein Pflegegrad vorliegt. Das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.
  2. Bezugsperson kennenlernen — Wir stellen Ihnen eine feste Haushaltshilfe in Fulda vor. Beim ersten Termin lernen Sie sich kennen, gehen die Wohnung durch und besprechen Abläufe. Wenn die Chemie nicht stimmt, suchen wir jemand anderen.
  3. Regelmäßige Unterstützung — Ihre Haushaltshilfe kommt verlässlich zum vereinbarten Termin. Änderungen im Umfang oder Rhythmus sind jederzeit möglich — ohne Vertragsbindung und ohne Mindestlaufzeit.

Unabhängige Pflegeberatung in Fulda

Trägerneutrale und kostenlose Beratung zu allen Pflegeleistungen — einschließlich Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Pflegegrad — erhalten Sie beim Pflegestützpunkt Fulda sowie bei Ihrer Pflegekasse.

Natürlich beraten auch wir Sie kostenlos zu Ihren Finanzierungswegen — telefonisch unter 0178 338 28 25 oder per WhatsApp.

Rückruf vereinbaren

Sie haben Fragen zur Haushaltshilfe in Fulda oder zum Entlastungsbetrag? Hinterlassen Sie Ihre Nummer — wir rufen zurück, kostenlos und unverbindlich.

Kostenlose Beratung anfragen

Wir rufen Sie zurück — unverbindlich und kostenfrei.

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Fulda

Was kostet Haushaltshilfe in Fulda?

Die Kosten richten sich nach Umfang und Art der Hilfe — Sie erhalten vorab ein individuelles Angebot. Pflegebedürftigen mit Pflegegrad steht nach § 45b SGB XI grundsätzlich ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 € zur Verfügung, bereits ab Pflegegrad 1. Alltagsengel befindet sich aktuell im Anerkennungsverfahren nach § 45a SGB XI. Nach erfolgter Anerkennung können berechtigte Pflegebedürftige Leistungen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abrechnen.

Kann ich Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag abrechnen?

Grundsätzlich ja — der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (131 €/Monat) darf für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Voraussetzung ist die Anerkennung des Anbieters nach § 45a SGB XI. Alltagsengel befindet sich derzeit im Anerkennungsverfahren. Bis dahin ist die Buchung als Selbstzahler möglich.

Wie oft kommt die Haushaltshilfe?

Das bestimmen Sie selbst. Manche Kundinnen und Kunden buchen einmal pro Woche eine gründliche Reinigung mit Einkauf, andere zweimal wöchentlich eine kürzere Einheit. Auch einzelne Termine — etwa nach einem Krankenhausaufenthalt — sind möglich. Wir stimmen Häufigkeit und Umfang vorab mit Ihnen ab.

Übernimmt die Haushaltshilfe auch Gartenarbeit?

Leichte Gartenarbeiten wie Blumen gießen, Unkraut zupfen oder den Balkon in Ordnung halten gehören zum Leistungsumfang. Schwere Gartenarbeit (Hecke schneiden, Rasenmähen auf großen Flächen, Bäume beschneiden) fällt nicht darunter — dafür empfehlen wir einen Gartenbaubetrieb.

Kann ich die Haushaltshilfe mit Alltagsbegleitung kombinieren?

Ja, und viele Familien tun das. Die Haushaltshilfe kümmert sich um die Wohnung (putzen, waschen, einkaufen, kochen), die Alltagsbegleitung kümmert sich um den Menschen (Begleitung zum Arzt, Spaziergänge, Gesellschaft). Beides lässt sich in einem Termin verbinden und steht unter demselben Entlastungsbetrag.

Kommen Sie auch nach Aschenberg und Horas?

Ja, wir sind in allen Fuldaer Stadtteilen im Einsatz — darunter Horas, Neuenberg, Aschenberg, Kohlhaus und Lehnerz sowie in der Kernstadt rund um den Dom. Steht Ihr Stadtteil nicht dabei, fragen Sie einfach nach — wir bauen das Einsatzgebiet laufend aus.

Brauche ich einen Pflegegrad für Haushaltshilfe?

Nein. Unsere Haushaltshilfe steht auch Menschen ohne Pflegegrad offen — dann als Selbstzahler. Ein Pflegegrad ist nur für die Nutzung des Entlastungsbetrags nach § 45b SGB XI erforderlich (131 €/Monat, ab Pflegegrad 1).

Weitere Angebote in Fulda

Neben der Haushaltshilfe bieten wir in Fulda weitere Unterstützung an:

Als Haushaltshilfe in Fulda arbeiten

Wir suchen laufend zuverlässige Menschen in Fulda und Umgebung. Eine pflegerische Ausbildung ist nicht nötig — Sorgfalt, Verlässlichkeit und ein freundliches Wesen zählen mehr. Du bestimmst selbst, wie viele Stunden du übernimmst und in welchen Stadtteilen du unterwegs sein möchtest.

Ob als Nebenjob, als Wiedereinstieg nach einer Familienphase oder als Haupttätigkeit — du bist bei uns versichert, bekommst eine feste Ansprechperson und arbeitest mit regelmäßigen Kunden statt mit wechselnden Einsatzorten.

Jetzt unverbindlich vormerken

Wir bauen unser Angebot in Fulda weiter aus. Lassen Sie sich kostenlos vormerken — wir melden uns, sobald wir bei Ihnen starten können. Es entsteht kein Vertrag und keine Zahlungspflicht.