Alltagsbegleitung in Saarland
Alltagsbegleitung in Saarland
Alltagsengel startet in Saarland — jetzt unverbindlich auf die Warteliste
Alltagsengel in Saarland
Das Saarland ist das kleinste Flächenland Deutschlands und grenzt an Frankreich und Luxemburg. Rund um Saarbrücken liegen viele ehemalige Bergbauorte eng beieinander; die Wege zwischen ihnen sind kurz, mit Bus und Saarbahn aber oft umständlich.
Alltagsengel ist im Saarland noch nicht im Einsatz und hat hier keine Anerkennung. Wir planen den Start in Saarbrücken und nehmen Anfragen aus dem Regionalverband auf die Warteliste.
Städte in Saarland — im Aufbau
In diesen Städten sind wir noch nicht im Einsatz. Jede Stadtseite erklärt, was Alltagsbegleitung vor Ort bedeutet und wie Sie sich vormerken lassen.
Entlastungsbetrag in Saarland
Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat (§ 45b SGB XI) steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad auch in Saarland zu. Welche Angebote ihn abrechnen dürfen, regelt jedes Land selbst (§ 45a SGB XI): Es kommen nur Angebote in Frage, die in Saarland anerkannt sind. Alltagsengel hat diese Anerkennung nicht — bei uns ist Alltagsbegleitung dort eine Privatleistung.
Mehr zu Anspruch und Fristen auf unserer Seite zum Entlastungsbetrag; wie sich Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege (gemeinsamer Jahresbetrag bis 3.539 €) ergänzen, zeigt der Budgetrechner.
Was Alltagsbegleitung ist — und was nicht
Alltagsbegleitung nach § 45a SGB XI heißt: Begleitung zu Terminen und beim Einkauf, Hilfe im Haushalt, Gespräche und Spaziergänge. Sie ersetzt keinen Pflegedienst — Körperpflege und medizinische Versorgung gehören nicht dazu.
Häufige Fragen zu Saarland
Ich wohne nicht in Saarbrücken, sondern im Umland — kann ich mich eintragen?
Ja. Tragen Sie bei der Warteliste Ihre Postleitzahl ein, etwa aus Völklingen, Sulzbach oder St. Ingbert. Wir starten in Saarbrücken, sehen aber an den Anfragen, wohin unsere Engel als Nächstes fahren sollten.
Gibt es Alltagsengel schon in Saarland?
Noch nicht. In Saarland bauen wir Alltagsengel gerade auf: Wir suchen Alltagsbegleiter und sammeln Anfragen. Einen Starttermin nennen wir erst, wenn er sicher ist.
Wo bekomme ich in Saarland kostenlose Pflegeberatung?
Jede Pflegekasse muss Sie kostenlos und auf Wunsch zu Hause beraten (§ 7a SGB XI). Dazu kommen trägerneutrale Beratungsstellen der Städte und Kreise. Dort erfahren Sie auch, welche Angebote vor Ort für den Entlastungsbetrag anerkannt sind.
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