Alltagsbegleitung in Bayern
Alltagsbegleitung in Bayern
Grenznah im Einsatz, in den übrigen Städten im Aufbau
Alltagsengel in Bayern
Bayern ist das größte Flächenland Deutschlands — und unser Einsatzgebiet berührt nur seinen äußersten Nordwesten: Aschaffenburg am Untermain gehört verkehrlich zum Rhein-Main-Gebiet, unsere Engel aus Hanau und dem Kreis Offenbach sind dort schnell.
In München, Nürnberg und Augsburg bauen wir Alltagsengel gerade auf. Für den Entlastungsbetrag braucht ein Angebot die Anerkennung nach bayerischem Landesrecht; die hat Alltagsengel nicht. In Bayern ist unsere Alltagsbegleitung eine Privatleistung.
Hier sind wir in Bayern im Einsatz
Im Aufbau
In diesen Städten sind wir noch nicht im Einsatz. Jede Stadtseite erklärt, was Alltagsbegleitung vor Ort bedeutet und wie Sie sich vormerken lassen.
Entlastungsbetrag in Bayern
Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat (§ 45b SGB XI) steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad auch in Bayern zu. Welche Angebote ihn abrechnen dürfen, regelt jedes Land selbst (§ 45a SGB XI): Es kommen nur Angebote in Frage, die in Bayern anerkannt sind. Alltagsengel hat diese Anerkennung nicht — bei uns ist Alltagsbegleitung dort eine Privatleistung.
Mehr zu Anspruch und Fristen auf unserer Seite zum Entlastungsbetrag; wie sich Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege (gemeinsamer Jahresbetrag bis 3.539 €) ergänzen, zeigt der Budgetrechner.
Was Alltagsbegleitung ist — und was nicht
Alltagsbegleitung nach § 45a SGB XI heißt: Begleitung zu Terminen und beim Einkauf, Hilfe im Haushalt, Gespräche und Spaziergänge. Sie ersetzt keinen Pflegedienst — Körperpflege und medizinische Versorgung gehören nicht dazu.
Häufige Fragen zu Bayern
Gilt in Bayern derselbe Entlastungsbetrag wie in Hessen?
Ja, die 131 € im Monat sind Bundesrecht (§ 45b SGB XI) und gelten in Bayern genauso. Welche Angebote ihn abrechnen dürfen, entscheidet aber das Land: Nur in Bayern anerkannte Angebote kommen in Frage. Alltagsengel gehört in Bayern nicht dazu.
Gibt es Alltagsengel schon in Bayern?
Nur grenznah: In Bayern begleiten wir in den Orten, die direkt an unser Rhein-Main-Gebiet grenzen. In den übrigen Städten des Landes sind wir im Aufbau — die Warteliste ist offen.
Wo bekomme ich in Bayern kostenlose Pflegeberatung?
Jede Pflegekasse muss Sie kostenlos und auf Wunsch zu Hause beraten (§ 7a SGB XI). Dazu kommen trägerneutrale Beratungsstellen der Städte und Kreise. Dort erfahren Sie auch, welche Angebote vor Ort für den Entlastungsbetrag anerkannt sind.
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