Alltagsbegleitung Main-Taunus-Kreis
Alltagsbegleitung in Main-Taunus-Kreis
Geschulte Alltagsbegleiter in Hofheim und dem Main-Taunus-Kreis — versichert, zuverlässig und mit fester Bezugsperson
Was ist Alltagsbegleitung?
Alltagsbegleitung umfasst Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige. Unsere geschulten Alltagsbegleiter (Engel) in Main-Taunus-Kreis helfen im Haushalt, bei Besorgungen, bei Arztbesuchen und leisten Gesellschaft — professionell, versichert und nach unserem Schulungskonzept mit 30 Unterrichtseinheiten qualifiziert.
Alltagsbegleitung in Main-Taunus-Kreis — auch in Ihrem Stadtteil
Im Main-Taunus-Kreis sind wir von Eschborn und Schwalbach im Osten über Hofheim und Kelkheim bis nach Hattersheim und Flörsheim im Westen unterwegs.
Einsatzgebiete unter anderem: Hofheim am Taunus, Kelkheim, Bad Soden, Eschborn, Schwalbach, Hattersheim — sowie alle weiteren Stadtteile und die nähere Umgebung.
Unsere Leistungen in Main-Taunus-Kreis
- Haushaltsnahe Hilfen (Einkaufen, Kochen, Putzen)
- Begleitung zu Arztterminen und Behörden
- Spaziergänge und Freizeitgestaltung
- Psychosoziale Betreuung und Gespräche
- Antragshilfen bei Pflegekasse und Behörden
- Unterstützung bei der Tagesstrukturierung
- Apothekenbesuche und Rezeptabholung
- Gedächtnistraining und geistige Aktivierung
Preise & Kostenübernahme
Pflegebedürftigen mit Pflegegrad steht nach § 45b SGB XI grundsätzlich ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 € zur Verfügung. Nicht genutzte Beträge verfallen am 30. Juni des Folgejahres. Alltagsengel befindet sich aktuell im Anerkennungsverfahren. Nach erfolgter Anerkennung können berechtigte Pflegebedürftige Leistungen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abrechnen.
Wer hat Anspruch?
Jede Person mit anerkanntem Pflegegrad (1–5) hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich. Alltagsengel befindet sich aktuell im Anerkennungsverfahren. Nach erfolgter Anerkennung können berechtigte Pflegebedürftige Leistungen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abrechnen. Unsere Alltagsbegleitung inMain-Taunus-Kreis können Sie unabhängig davon als Selbstzahler nutzen; wir beraten Sie kostenlos zu allen Finanzierungswegen.
So funktioniert's
Für wen ist Alltagsbegleitung in Main-Taunus-Kreis gedacht?
Unsere Kunden in Main-Taunus-Kreis sind so unterschiedlich wie ihre Lebenssituationen: Senioren, die nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend Unterstützung brauchen. Menschen mit beginnender Demenz, deren Angehörige tagsüber arbeiten. Alleinstehende, denen vor allem die Gesellschaft fehlt — ein Gesprächspartner beim Kaffee, eine Begleitung beim Spaziergang. Und pflegende Angehörige, die sich regelmäßige Entlastung wünschen, um selbst gesund zu bleiben.
Alle unsere Engel sind nach unserem Schulungskonzept qualifiziert, unterliegen einer Qualitätsprüfung und sind während jedes Einsatzes versichert. Sie erhalten feste Bezugspersonen statt wechselnder Kräfte — gerade bei Demenz ist diese Kontinuität entscheidend.
Verhinderungspflege in Main-Taunus-Kreis — wenn Angehörige eine Pause brauchen
Sie pflegen ein Familienmitglied in Main-Taunus-Kreis und brauchen Urlaub, einen freien Nachmittag oder fallen krankheitsbedingt aus? Unsere Betreuungskräfte übernehmen die stundenweise Verhinderungspflege (§39 SGB XI). Ab Pflegegrad 2 stellt die Pflegekasse dafür den gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € pro Jahr bereit — seit dem 01.07.2025 ohne Vorpflegezeit und flexibel mit der Kurzzeitpflege kombinierbar. Bei Einsätzen unter 8 Stunden am Tag läuft Ihr Pflegegeld ungekürzt weiter.
Zusammen mit dem Entlastungsbetrag (131 €/Monat) stehen Ihnen so bis zu 5.111 € pro Jahr zur Verfügung — mehr dazu auf unserer Seite zur Verhinderungspflege und im Budgetrechner.
So läuft Ihr erster Einsatz in Main-Taunus-Kreis ab
Nach Ihrer Anfrage melden wir uns innerhalb eines Werktags und besprechen, welche Unterstützung Sie sich wünschen — vom wöchentlichen Einkauf über Arztbegleitung bis zur mehrstündigen Betreuung. Anschließend schlagen wir Ihnen einen Engel aus Main-Taunus-Kreis oder der direkten Umgebung vor, der zu Ihren Bedürfnissen passt. Beim ersten Termin lernen Sie sich in Ruhe kennen: Ihr Alltagsbegleiter verschafft sich einen Überblick, klärt Abläufe und Schlüsselfragen und nimmt sich Zeit für Ihre Wünsche.
Danach kommen die Termine in dem Rhythmus, den Sie festlegen — wöchentlich, mehrmals pro Woche oder flexibel nach Bedarf. Sie behalten immer dieselbe Bezugsperson, und wenn einmal etwas dazwischenkommt, lassen sich Termine unkompliziert verschieben. Sie erhalten eine transparente Rechnung pro Einsatzstunde. Zu Ihren Finanzierungsmöglichkeiten — vom Entlastungsbetrag über die Verhinderungspflege bis zum Steuerbonus nach § 35a EStG — beraten wir Sie vorab kostenlos.
Pflegeberatung vor Ort in Main-Taunus-Kreis
Sie sind unsicher, welche Leistungen Ihnen zustehen? Trägerneutrale und kostenlose Beratung zu Pflegegrad, Entlastungsbetrag und allen weiteren Pflegeleistungen erhalten Sie beim Pflegestützpunkt Main-Taunus-Kreis sowie direkt bei Ihrer Pflege- und Krankenkasse. Dort bekommen Sie auch Unterstützung bei Anträgen und beim Widerspruch gegen eine Pflegegrad-Einstufung.
Ergänzend beraten wir Sie jederzeit kostenlos und unverbindlich: Wir prüfen mit Ihnen, ob der Entlastungsbetrag (131 €/Monat), die Verhinderungspflege (bis 3.539 €/Jahr) oder die Pflegebox (42 €/Monat) für Ihre Situation in Main-Taunus-Kreis passen — und übernehmen anschließend die komplette Abwicklung mit der Kasse.
Jetzt unverbindlich vormerken — Beratung anfragen
Sie haben Fragen zur Alltagsbegleitung in Main-Taunus-Kreis oder zum Entlastungsbetrag? Lassen Sie sich unverbindlich vormerken — wir rufen Sie zurück, kostenlos und ohne Verpflichtung.
Häufige Fragen zur Alltagsbegleitung in Main-Taunus-Kreis
Was kostet Alltagsbegleitung in Main-Taunus-Kreis?
Die Alltagsbegleitung in Main-Taunus-Kreis kostet ab 32 € pro Stunde. Pflegebedürftigen mit Pflegegrad steht nach § 45b SGB XI grundsätzlich ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 € zur Verfügung. Alltagsengel befindet sich aktuell im Anerkennungsverfahren. Nach erfolgter Anerkennung können berechtigte Pflegebedürftige Leistungen über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI abrechnen. Zu Ihren Finanzierungswegen beraten wir Sie vorab kostenlos.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Jede Person mit anerkanntem Pflegegrad (1–5) hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich nach §45b SGB XI — auch schon mit Pflegegrad 1. Alltagsengel befindet sich aktuell im Anerkennungsverfahren. Nach erfolgter Anerkennung können berechtigte Pflegebedürftige Leistungen über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI abrechnen.
Wie buche ich Alltagsbegleitung in Main-Taunus-Kreis?
Registrieren Sie sich kostenlos bei Alltagsengel, wählen Sie einen Engel in Main-Taunus-Kreis und buchen Sie Termine. Zu den Finanzierungswegen beraten wir Sie vorab kostenlos.
Welche Aufgaben übernimmt ein Alltagsbegleiter?
Unsere Alltagsbegleiter helfen bei Einkäufen, Arztbesuchen, Behördengängen, Spaziergängen, Kochen, Haushalt und leisten Gesellschaft. Keine medizinische Pflege, sondern praktische Alltagshilfe und psychosoziale Betreuung.
Verfällt der Entlastungsbetrag?
Ja, nicht genutzte Beträge verfallen am 30. Juni des Folgejahres. Daher lohnt es sich, den Entlastungsbetrag regelmäßig für Alltagsbegleitung zu nutzen. Rückwirkende Beantragung ist möglich.
Kommen die Alltagsbegleiter auch in meinen Stadtteil von Main-Taunus-Kreis?
Ja. Im Main-Taunus-Kreis sind wir von Eschborn und Schwalbach im Osten über Hofheim und Kelkheim bis nach Hattersheim und Flörsheim im Westen unterwegs. Zu unseren Einsatzgebieten zählen unter anderem Hofheim am Taunus, Kelkheim, Bad Soden, Eschborn, Schwalbach, Hattersheim — und auf Wunsch auch die nähere Umgebung.
Übernehmen Sie in Main-Taunus-Kreis auch Verhinderungspflege?
Ja. Unsere Betreuungskräfte in Main-Taunus-Kreis übernehmen auch stundenweise Verhinderungspflege (§39 SGB XI), wenn Ihre private Pflegeperson ausfällt oder eine Pause braucht. Dafür steht ab Pflegegrad 2 der gemeinsame Jahresbetrag von bis zu 3.539 € pro Jahr bereit — zusätzlich zum Entlastungsbetrag.
Bieten Sie in Main-Taunus-Kreis auch Pflegebox und Krankenfahrten an?
Ja. Neben der Alltagsbegleitung liefern wir die kostenlose Pflegebox (Pflegehilfsmittel bis 42 €/Monat nach §40 SGB XI) nach Main-Taunus-Kreis und vermitteln Krankenfahrten zu Arzt, Klinik und Dialyse — mit Verordnung zahlt die Krankenkasse (§60 SGB V).
Wo finde ich unabhängige Pflegeberatung in Main-Taunus-Kreis?
Trägerneutrale und kostenlose Beratung zu allen Pflegeleistungen erhalten Sie beim Pflegestützpunkt Main-Taunus-Kreis sowie bei Ihrer Pflegekasse. Und natürlich beraten auch wir Sie kostenlos zum Entlastungsbetrag, zur Verhinderungspflege und zur Pflegebox — telefonisch oder per Rückruf.
Weitere Dienste in Main-Taunus-Kreis
Neben Alltagsbegleitung bieten wir in Main-Taunus-Kreis auch:
- Krankenfahrten in Main-Taunus-Kreis — Mit Verordnung zahlt die Krankenkasse (§60 SGB V)
- Pflegebox für Main-Taunus-Kreis — Kostenlose Pflegehilfsmittel (42 €/Monat nach §40 SGB XI)
- Verhinderungspflege — Ersatzpflege bis 3.539 €/Jahr (§39 SGB XI)
- Entlastungsbetrag — 131 €/Monat ab Pflegegrad 1 (§45b SGB XI)
Für Alltagsbegleiter (Engel) in Main-Taunus-Kreis
Sie möchten als Alltagsbegleiter in Main-Taunus-Kreis tätig werden? Bei Alltagsengel arbeiten Sie selbstständig, erhalten Aufträge in Ihrer Region und sind über unsere Plattform versichert.
Auch in Ihrer Nähe
Alltagsbegleitung bieten wir auch in diesen Städten an: